Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?
Verfasst: 28. Sep 2015, 09:25
Hallo zusammen,
ich betreibe als Kleinunternehmer einen Onlineshop. In der EÜR möchte ich u.a. die Kosten für den Webspace ansetzen. Hierbei handelt es sich um eine Jahresgebühr für August 2014 bis Juli 2015. Bezahlt wurde der komplette Betrag in 2014.
Kann somit auch der Gesamtbetrag für 2014 angesetzt werden oder nur der Anteil Aug. bis Dez.?
Vielen Dank.
Michael
ich betreibe als Kleinunternehmer einen Onlineshop. In der EÜR möchte ich u.a. die Kosten für den Webspace ansetzen. Hierbei handelt es sich um eine Jahresgebühr für August 2014 bis Juli 2015. Bezahlt wurde der komplette Betrag in 2014.
Kann somit auch der Gesamtbetrag für 2014 angesetzt werden oder nur der Anteil Aug. bis Dez.?
Vielen Dank.
Michael