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Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?

Verfasst: 28. Sep 2015, 09:25
von micrei
Hallo zusammen,
ich betreibe als Kleinunternehmer einen Onlineshop. In der EÜR möchte ich u.a. die Kosten für den Webspace ansetzen. Hierbei handelt es sich um eine Jahresgebühr für August 2014 bis Juli 2015. Bezahlt wurde der komplette Betrag in 2014.
Kann somit auch der Gesamtbetrag für 2014 angesetzt werden oder nur der Anteil Aug. bis Dez.?
Vielen Dank.
Michael

Re: Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?

Verfasst: 28. Sep 2015, 10:18
von Sunny
Hallo Michael

Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip gem. §11 EStG. Es ist richtig, dass Du den gesamten bezahlten Betrag in der EÜR 2014 zum Ansatz bringst.

Grüsse Sunny

Re: Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?

Verfasst: 28. Sep 2015, 17:28
von pfsler
Hallo Sunny,

vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)

Grüße
Michael