AFA-Sonderabschreibung usw.

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Gerhart
Beiträge: 1
Registriert: 3. Sep 2015, 16:35

AFA-Sonderabschreibung usw.

Beitrag von Gerhart »

Hallo,
ich Versuche meine erste Steuererklärung unter Einbezug unserer Photovoltaikanlage zu machen.
Leider Blicke ich da nicht ganz durch.
Die Anlage wurde Ende April 2014 in Betrieb genommen. Gekostet hat Sie Netto 13.000€.
Monatlich erhalte ich von den Stadtwerken 65,-€ incl. MwSt. für den Eingespeisten Strom.
Es wird monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Die Umsatzsteuererklärung für 2014 habe ich
ebenfalls gemacht.

So, und jetzt kommen meine Probleme.
Ich möchte unsere (von meiner Frau und mir)Einkommensteuererklärung machen. Das ist soweit auch kein Problem.
Nun muss ich ja die Einkünfte aus der PV-Anlage mit angeben und möchte auch die Abschreibungen geltend machen.
Ich weis das ich dafür die EÜR ausfüllen muss. Was ich nicht so ganz begreife ist wo ich welche Beträge eintragen muss.
Kann ich als AFA-Sonderabschreibung nur 20% oder gleich die ganzen 40% Eintragen? Und wo wird das Eingetragen?
Kann ich zusätzlich, vom Restbetrag, die normale Abschreibung von wieviel % geltend machen, und wo wird das Eingetragen?
Ausgaben für Büro, Fahrtkosten usw. können außen vor bleiben da Fahrtkosten nicht angefallen sind und der Schreibtisch im Wohnzimmer steht und überwiegend privat genutzt wird.
Können die Zinsen für die Finanzierung der Anlage auch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand der das schon mal gemacht hat mir Tipps geben könnte wie ich diese EÜR ausfüllen muss.

Gruß
Gerhart
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: AFA-Sonderabschreibung usw.

Beitrag von StephanM »

Hallo,

da der Umsatz unter 17.500 EUR liegt brauchst du keine EÜR ausfüllen, sondern kannst auch die Berechnung formlos machen:

Einnahmen
- Ausgaben
- Afa
=Überschuss =>Eintragung in Anlage G

AfA-Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre
Anschaffungskosten / 20 Jahre = jährliche Abschreibung
Im Jahr der Anschaffung (Ab April) 9/12
13.000 / 20 * 9/12 = 487,50 EUR
Folgejahre = 650,00 EUR

bei Umsatzsteuer Zahlungszeitpunkt beachten (Zu- und Abflussprinzip):
vereinnahmte USt, Vorsteuererstattung und Umsatzsteuererstattung= Einnahmen
gezahlte Vorsteuer, USt-Vorauszahlungen und USt-Abschlusszahlungen = Ausgaben

MfG
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