Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen...

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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K.H.
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Registriert: 29. Jan 2015, 20:41

Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen...

Beitrag von K.H. »

Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem, denn ich habe die letzten Jahre mehr oder weniger vergessen meine Steuererklärung einzureichen. Ich weiß, dass ich dazu als Kleinunternehmer verpflichtet bin, es ist aber leider passiert.
Ich bin nur Nebenberuflich Kleinunternehmer und arbeite seit den letzten drei Jahren in einem festen Angestellten Verhältnis.

Nun möchte ich meiner Schuld gerne nachkommen und die fehlenden nachreichen. Wieviele Jahre ist dies Rückwirkend möglich und erwartet mich eine Strafe?
Ich hatte nie Umsätze über 5000-7000€ jährlich.

Ich hoffe mir kann jemand eine Antwort darauf geben und bedanke mich für jede Hilfe.

VG
KH
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen

Beitrag von muemmel »

Kurzum - Sie haben Steuern hinterzogen und wollen sich jetzt selbst anzeigen. Das kann man machen, wenn man in der Lage ist, die hinterzogene Steuern umgehend nachzuzahlen. Zur hinterzogenen Steuer kommen 5 % Zuschlag und 6 % Verspätungszinsen pro Jahr. Können Sie das nicht zahlen, wird ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet - durch die dann unweigerlich folgende Geldstrafe (die zusätzlich zur hinterzogenen Steuer anfällt) wird es noch teurer.
K.H.
Beiträge: 4
Registriert: 29. Jan 2015, 20:41

Re: Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen

Beitrag von K.H. »

Aber gibt es nicht einen Steuerfreibetrag von 7500€ bzw. mittlerweile sogar etwas höher? Diesen übersteige ich in keinem der Jahre.
Die Jahre zuvor habe ich entweder nur auf 450€, in Ausbildung gearbeitet oder war auf einer Schule.

Wenn somit also keine nachzuzahlenden Steuern anfallen, sondern evtl. sogar Rückzahlungen zu meinen Gunsten, was bedeutet es dann? Was erwartet mich dann?

Und noch mal die Frage, wieviel Jahre rückwirkend ist das einreichen möglich?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen

Beitrag von muemmel »

Wenn somit also keine nachzuzahlenden Steuern anfallen, sondern evtl. sogar Rückzahlungen zu meinen Gunsten, was bedeutet es dann? Sie haben nie Steuern auf dieses Einkommen gezahlt und erwarten jetzt Rückzahlungen? Das meinen Sie nicht ernst, oder? Und falls Sie es vergessen haben - Sie sind seit drei Jahren Arbeitnehmer, womit Ihr Freibetrag ausgeschöpft sein dürfte. Folglich haben Sie Steuern hinterzogen und es gilt das schon Geschriebene. Und in der Ausbildung hatten Sie vermutlich eine Ausbildungsvergütung? Die rechnen Sie dann bitte auch mit den Einnahmen aus der Selbständigkeit zusammen.
Und noch mal die Frage, wieviel Jahre rückwirkend ist das einreichen möglich? Hinterzogene Steuern verjähren nach 10 Jahren. Dazu kommt bei Ihnen noch die 3jährige Anlaufhemmung - macht 13 Jahre.
K.H.
Beiträge: 4
Registriert: 29. Jan 2015, 20:41

Re: Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen

Beitrag von K.H. »

Für mein Gehalt was ich seit dem ich AN bin bekommen habe, habe ich ja bereits jeden
Monat Lohnsteuer bezahlt. Dagegen kann ich zusätzlich einiges gegen rechnen.

Ich weiß auch das ich einen Fehler gemacht habe, das müssen Sie mir nicht noch die ganze Zeit vorhalten. Ich möchte ja nun meine Schuld begleichen.
Ich verstehe die Zusammensetzung der Steuern nicht und brauche Hilfe bzw. jetzt einfach Ratschläge.
Wie setzt sich die Einkommensteuer zusammen, wovon wird der Freibetrag abgezogen (Gesamteinnahmen oder getrennt vom Arbeitnehmerlohn) und ich möchte nicht wissen wann die Steuerschuld verjährt, sondern wieviele Jahre ich meine Steuererklärung rückwirkend einreichen könnte (4 Jahre, 7 Jahre...).
Ich wurde nie vom Finanzamt angeschrieben oder angemahnt, mir ist aber bewusst dass ich in der Bringschuld stehe.

Bitte also keine weiteres mit dem Finger auf mich gezeige, mein Fehler ist mir bewusst. Ich möchte nur Hilfe, danke.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen

Beitrag von schlauelia »

dann gehen Sie doch mal zu einer steuerlichen Beratung oder holen sich ein EDV-Programm und studieren die Anleitung. Sie finden überall Hilfestellungen und brauchen sich auch von "muemmel" nicht Angst machen zu lassen.
Aber er hat Recht: wenn Verjährung eingetreten ist, kann man keine Steuererklärungen mehr einreichen - das bedeutet im Umkehrschluss...?

Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmer, Steuererklärung rückwirkend einreichen

Beitrag von muemmel »

und brauchen sich auch von "muemmel" nicht Angst machen zu lassen Ach du Schreck - weil ich Hinterziehung Hinterziehung nenne?
Für mein Gehalt was ich seit dem ich AN bin bekommen habe, habe ich ja bereits jeden
Monat Lohnsteuer bezahlt. Dagegen kann ich zusätzlich einiges gegen rechnen.
Und für die Nebeneinnahmen haben Sie keine Steuern gezahlt.
wovon wird der Freibetrag abgezogen (Gesamteinnahmen oder getrennt vom Arbeitnehmerlohn) Es gibt nur einen Freibetrag. Folglich bezieht der sich auf die Gesamteinnahmen.
sondern wieviele Jahre ich meine Steuererklärung rückwirkend einreichen könnte (4 Jahre, 7 Jahre...). Da, wo Sie über den Grundfreibetrag kommen, sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet - also können Sie sie für soviele Jahre rückwirkend einreichen, wie Sie wollen.
Ich möchte nur Hilfe, danke. Ja und? Wenn ich feststelle, daß Sie Steuern hinterzogen haben und Ihnen dann erkläre, wie man eine strafbefreiende Selbstanzeige macht, dann würde ich das Hilfe nennen. Aber gehen Sie doch einfach zum Steuerberater und lassen sich das von dem für teures Geld erklären, wenn Ihnen das lieber ist - der vermeidet dann vielleicht auch das schreckliche H-Wort.
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