Gründungsjahr -> Verlust gemacht & EÜR

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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IchSelbst
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Gründungsjahr -> Verlust gemacht & EÜR

Beitrag von IchSelbst »

Hallo alle zusammen,

ich bin die ganze Zeit auf der Suche nach diesen Infos und habe Fragen zur EÜR, die ich nicht so einfach beantworten konnte.
im Gründungsjahr 2013 habe ich durch Gründungskosten Verlust gemacht.
Ab wann muss ich eine EÜR machen bzw. wann lohnt sich das?
Kann ich den Verlust im Jahr 2014 direkt abziehen?
Spritkosten, Verpflegungspauschale usw. ziehe ich auch einfach vom Gewinn als Ausgaben-Posten ab?
Ich habe noch kein getrenntes Geschäftskonto. Brauche ich das?
Da ich noch kein Geschäftskonto habe, sind Privateinlagen einfach die Höhe des Verlustes im Gründungsjahr oder?

Sind Spritkosten, Verpflegungspauschalen usw. Privateinlagen?

Vielen Dank schonmal :-)

LG
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gründungsjahr -> Verlust gemacht & EÜR

Beitrag von muemmel »

Kann ich den Verlust im Jahr 2014 direkt abziehen? Natürlich nicht - das macht ggf. das Finanzamt. Vorwarnung: Auch wenn der Gewinn in 2014 unter dem Grundfreibetrag (8354 Euro) lag, werden die Verlust abgezogen, d. h., sie sind dann ohne steuerliche Auswirkung weg.
Spritkosten, Verpflegungspauschale usw. ziehe ich auch einfach vom Gewinn als Ausgaben-Posten ab? Ja.
IchSelbst
Beiträge: 12
Registriert: 11. Jan 2015, 17:49

Re: Gründungsjahr -> Verlust gemacht & EÜR

Beitrag von IchSelbst »

Wenn ich mit dem Gewinn unter dem Grundfreibetrag bin, muss ich sowieso keine Steuern bezahlen?
Falls ich absehen kann, dass der Gewinn darunter ist, kann wegen der Ausgaben-Rechnung ja weniger genau vorgehen :-)
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gründungsjahr -> Verlust gemacht & EÜR

Beitrag von muemmel »

Wenn ich mit dem Gewinn unter dem Grundfreibetrag bin, muss ich sowieso keine Steuern bezahlen? Ja.
Falls ich absehen kann, dass der Gewinn darunter ist, kann wegen der Ausgaben-Rechnung ja weniger genau vorgehen Na ja - Sie haben sich hier ja auch wegen der Generierung eines Verlustes erkundigt: Wenn also der Gewinn für 214 so gering ist, daß er unter dem aus 2013 eingebrachten Verlust liegt, wird es wieder interessant für das Finanzamt, denn dann bleibt ja ein Rest-Verlust, den Sie mit nach 2015 nehmen.
Zuletzt geändert von muemmel am 19. Jan 2015, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
IchSelbst
Beiträge: 12
Registriert: 11. Jan 2015, 17:49

Re: Gründungsjahr -> Verlust gemacht & EÜR

Beitrag von IchSelbst »

OK, danke!
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