Hallo liebe Gemeinde,
ich erstelle in diesem Jahr erstmalig meine Steuererklärung selbst. Bei der Forumssuche bin ich bisher noch nicht fündig geworden, daher folgende Fragen:
Ich bin Kleinunternehmer. Im vergangenen Jahr hat mein Steuerberater Raumkosten (Zeile 36 Elster Formular) angesetzt, die auch akzeptiert wurden. Ich nutze jedoch für den gewerblichen Zweck ein Arbeitszimmer in einer Mietwohnung. Daher ist mir unklar wie diese Kosten ermittelt wurden. Kann ich selbst die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers berechnen und in Zeile 36 eintragen? Meine Berechnung würde ausgehend von der Gesamtmiete den anteiligen Wert für die Raumgröße ermitteln und anschließend den gewerblichen Anteil herausrechnen (ca. 30% gewerblich, Rest privat). Falls das so möglich ist, muss ich für die Berechnung eine zusätzliche Anlage erstellen?
Ich hoffe, ihr habt einen Tipp.
Viele Grüße
Stefan
EÜR Miete/Pacht als Kleinunternehmer
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Re: EÜR Miete/Pacht als Kleinunternehmer
Das hört sich gut an, was du vorhast.
Eine gesonderte Anlage brauchst du nicht, nur auf Rückfrage des Finanzamts.
Eine gesonderte Anlage brauchst du nicht, nur auf Rückfrage des Finanzamts.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: EÜR Miete/Pacht als Kleinunternehmer
Danke für die Antwort!
Was mich an der 2013er Erklärung irritiert, ist, dass mein Berater die Kosten nicht als häusliches Arbeitszimmer sondern eben als Miete/Pacht (ohne häusliches Arbeitszimmer) angesetzt hat. Vermutlich werden Kosten so einfacher akzeptiert?!
Was mich an der 2013er Erklärung irritiert, ist, dass mein Berater die Kosten nicht als häusliches Arbeitszimmer sondern eben als Miete/Pacht (ohne häusliches Arbeitszimmer) angesetzt hat. Vermutlich werden Kosten so einfacher akzeptiert?!
Re: EÜR Miete/Pacht als Kleinunternehmer
Hallo!
Ich wollte das genauso machen.
Ich hatte vor die Zahl der qm des Zimmers prozentual von der Gesamtwohnung auszurechnen und dann den Prozentanteil von unserer Miete (warm). Also ca. 12-13 m² von 90 m² sind 11 % und die Miete beträgt 550 Euro, das wären dann um die 60,50 Euro. Sprich ich kann 627 Euro für das Jahr 2015 geltend machen oder?
Mein Steuerberater hat das nicht angesetzt im Jahr davor(weil ich nichts davon gesagt habe und er nicht wusste, dass ich ein Büro habe?). Ich wusste ja selbst nicht, dass das geht, dafür habe ich eigentlich einen Steuerbrater
Ich wollte das genauso machen.
Ich hatte vor die Zahl der qm des Zimmers prozentual von der Gesamtwohnung auszurechnen und dann den Prozentanteil von unserer Miete (warm). Also ca. 12-13 m² von 90 m² sind 11 % und die Miete beträgt 550 Euro, das wären dann um die 60,50 Euro. Sprich ich kann 627 Euro für das Jahr 2015 geltend machen oder?
Mein Steuerberater hat das nicht angesetzt im Jahr davor(weil ich nichts davon gesagt habe und er nicht wusste, dass ich ein Büro habe?). Ich wusste ja selbst nicht, dass das geht, dafür habe ich eigentlich einen Steuerbrater
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Re: EÜR Miete/Pacht als Kleinunternehmer
wenn die Erklärung/Buchführung 2013 von einem Stb erstellt wurden, müssen Sie doch Belege dazu haben ( die Sie ja aufheben müssen): schauen Sie da nach, wie die Ausgaben berechnet wurden, es muss einen Buchungsbeleg dazu geben - und machen Sie es genauso.
Lia
Lia