Hallo,
ich habe gelesen, dass man Aufmerksamkeiten ohne Aufzeichnungspflicht als Betriebsausgabe angeben kann.
Was genau bedeutet das? Ich habe 2014 des öfteren Geschäftspartner zu Besuch gehabt und je nach Uhrzeit gabs Kaffee/Kuchen bzw. Wein, ich würde die Ausgaben dafür auf ca 80€ schätzen, habe aber keine Quittungen mehr davon. Kann ich 80€ als Ausgaben in der EÜR ansetzen?
Grüße
Fabian
Aufmerksamkeiten als Betriebsausgaben
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Re: Aufmerksamkeiten als Betriebsausgaben
schätzen geht gar nicht, Belege sind erforderlich - und Kuchen oder Getränke in der eigenen Wohnung sind nicht absetzbar: gehen Sie mit dem Geschäftspartner in ein Lokal und machen die Bewirtungskosten zu 70% geltend mit den erforderlichen Formvorschriften!
Lia
Lia