Hallo liebe Experten,
ich betreibe seit 8 Jahren nebenberuflich eine Wellnessmassage-Praxis. Nun würde ich gerne zusätzlich dazu eine Yogalehrer-Ausbildung machen. Diese geht über 2 Jahre. Danach würde ich gerne Yoga in Einzelstunden, evtl. auch in kleinen Gruppen, zusätzlich zum jetzigen Angebot anbieten, als im Rahmen meiner Selbständigkeit. Darf ich die Kosten der Ausbildung, wie auch die Fahrten dort hin und die Bücher etc. steuerlich in meiner EÜR angeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Viele Grüße,
Claudia B.
Neue Ausbildung
Re: Neue Ausbildung
Ja, dürfen Sie - bei Selbständigen gehört das zu den Betriebsausgaben.
Re: Neue Ausbildung
Ist schließlich eine Maßnahme mehr Geld zu verdienen bzw. das Unternehmen weiter zu bringen. Grundsätzlich kann man sich immer Fragen: was bringt es dem Unternehmen? Wenn diese logisch, plausibel und "fair" ist, ist es (meist) absetzbar.