Hallo liebe Experten,
wenn in einem Netzwerkbildungsvertrag mit einem Fitness-Studio eine Mitgliedschaft für den Firmeninhaber der Kooperationsfirma inkludiert ist, ist dies ebenfalls unter Marketingkosten von der Steuer absetzbar oder ist dies gernerell nicht zulässig? U.a. werden im Namen des Fitness-Studios mehrfach im Jahr Mailings an Kunden verschickt, wo auf die Partnerfirmen direkt hingweisen wird. Außerdem findet eine Verlinkung auf der Homepage des Fitness-Centers statt. Also die Mitgliedschaft ist ein Bestandteil des Vertrages. Ist dies so zulässig?
Vielen Dank vorab für rege Diskussion dieses neuen Themas.
Viele Grüße,
Claudia
Netzwerkbildung mit Fitness-Center
Re: Netzwerkbildung mit Fitness-Center
Hört sich alles sehr kompliziert an. Frag doch Steuerberaten.de.