Hallo,
ich bin seit letztem Jahr freiberuflich im medizinischen Bereich tätig. Nun muss ich erstmalig eine EUER abgeben. Seit Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit bin ich privat Kranken- und Rentenversichert. Kann ich diese Kosten in der EUER angeben oder müssen diese in die Anlage V der ESt-Erklärung. Wer hat da Erfahrungen zu gemacht? Der zweite Fall dürfte ja der ungünstigere sein, da die Kosten die ansetzbaren Werbungskosten überschreiten.
Im ersten Fall wären sie natürlich gewinnreduzierend und damit steuerersparend.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Gruß
Uli
KV und Rentenversicherung bei Freiberuflern
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- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: KV und Rentenversicherung bei Freiberuflern
Hallo Uli,
Deine Krankenversicherungsbeiträge haben in der Anlage EÜR nichts zu suchen sondern sind in der Anlage Versorgungsaufwendungen einzutragen.
Gruß Thomas
Deine Krankenversicherungsbeiträge haben in der Anlage EÜR nichts zu suchen sondern sind in der Anlage Versorgungsaufwendungen einzutragen.
Gruß Thomas