Hallo,
maßgebend für Einnahmenüberschussrechnung ist das Zuflussprinzip, wonach zunächst nur Geldzuflüsse und Geldabflüsse (= Zahlungen) als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben gelten. Sonderfälle wie z.B. Abschreibungen, Geldverluste etc. sind separat aufzuzeichnen.
Die Beiträge und Löhne, die du für 2008 in 2009 zahlst gehören in das Wirtschaftjahr 2009 .
Gruss