Gehaltskosten

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Gehaltskosten

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

maßgebend für Einnahmenüberschussrechnung ist das Zuflussprinzip, wonach zunächst nur Geldzuflüsse und Geldabflüsse (= Zahlungen) als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben gelten. Sonderfälle wie z.B. Abschreibungen, Geldverluste etc. sind separat aufzuzeichnen.

Die Beiträge und Löhne, die du für 2008 in 2009 zahlst gehören in das Wirtschaftjahr 2009 .

Gruss :)
Antworten