Verkauf von Abschreibungspflichtigen Gegenständen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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terrence
Beiträge: 1
Registriert: 14. Jun 2013, 15:16

Verkauf von Abschreibungspflichtigen Gegenständen

Beitrag von terrence »

Hallo, habe mal eine kurze Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann...

Ich in selbstständiger Kameramann&Filmproduzent und habe im Mai 2012 eine Kamera für netto €755 gekauft.
Weil ich sie leider doch weniger als erwartet nutzen konnte, habe ich die Kamera vor einigen Tagen, also Anfang Juni 2013
für €540 wieder verkauft.

Wie gehe ich damit in meiner EÜR um?
Da ich den Kaufbetrag von €755 ja über die eigentliche Nutzungsdauer (5 Jahre?) abschreiben muss, müsste ich
ja 20% der €755 fürs erste Jahr abschreiben, aber wie geht es nun weiter?

Kann ich den Restwert (80% der €755) dieses Jahr (2013) dann komplett abschreiben oder muss ich das weiter über die Nutzungsdauer machen, obwohl der Gegenstand schon gar nicht mehr in meinem Besitz ist?

Ich muss ja den Verkaufserlös von €540 wahrscheinlich auch dieses Jahr als Gewinn versteuern?

Ich hoffe das sit einigermaßen verständlich erklärt und mir kann jemand helfen :)

danke schonmal und gruss
t
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verkauf von Abschreibungspflichtigen Gegenständen

Beitrag von schlauelia »

Sie müssen die AfA bis einschl. Verkaufsmonat erfassen, den Restwert dann als Aufwand "Abgang Anlagevermögen" und den Verkaufspreis als Einnahme - wenn Sie umsatsteuerpflichtig sind, ist der Verkauf der Kamera auch der USt zu unterwerfen!

Lia
Papella
Beiträge: 1
Registriert: 6. Jun 2015, 13:16

Re: Verkauf von Abschreibungspflichtigen Gegenständen

Beitrag von Papella »

Genau das Problem habe ich auch! Leider habe ich es nicht ganz verstanden...
Mein Abschreibungsgegenstand ist ein Klavier:

Im November 2014 für 4000 Euro neu gekauft, Mehrwertsteuer (19%, also kanpp 800 Euro) erstattet bekommen.
Nun habe ich es gerade (Juni 2015) für 3000 Euro verkauft!

Als Musiker bin ich mit 7% Mwst für musikalische Leistungen besteuert...

Jetzt stellen sich gleich mehrere Fragen:
1. Kann ich ein Fünftel der Kaufsumme für 2014 absetzen?
2. Kann ich ein Fünftel auch noch für 2015 absetzen?
3. Ich habe ja durch den Verkauf Verlust gemacht...ich muss doch die 3000 Euro nicht auch noch als Einnahmen verbuchen? Sondern den Verlust zum Zeitwert absetzen?
4. Die Mehrwertsteuer, wohl 19%, muss ich auch abführen?
5. Gibt es bei Elster dort spezielle Felder?

Das erscheint mir kompliziert...
Wenn jemand antworten mag, wäre ich wirklich dankbar!

Grüße,
Papella
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verkauf von Abschreibungspflichtigen Gegenständen

Beitrag von muemmel »

1. Nein. Es wird monatsgenau abgeschrieben - für 2 Monate also 2/12 von einem Fünftel.
2. Nein - siehe 1.
3. Das steht alles in dem Beitrag über Ihnen - lesen Sie ihn mal.
4. Natürlich.
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