Steuerliche Würdigung eines Unfalls eines Betriebs-Pkw

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Lynx
Beiträge: 1
Registriert: 22. Dez 2012, 23:21

Steuerliche Würdigung eines Unfalls eines Betriebs-Pkw

Beitrag von Lynx »

Guten Abend,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

Ein betrieblich genutzter - über eine Bank finanzierter - Pkw wird im Rahmen einer betrieblich veranlassten Fahrt bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt.
Fahrzeugwert vor dem Unfall: 30.000 Euro
Buchwert vor dem Unfall: 25000 Euro
Fahrzeugwert nach dem Unfall 10.000 Euro
Die gegnerische Versicherung zahlt 20.000 Euro Schadensersatz, nämlich die Differenz zwischen Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall. Von diesem Betrag wird das Darlehen bei der finanzierenden Bank abgelöst. Das Unfallfahrzeug wird für 10.000 Euro veräußert. Sodann wird ein neuer Firmen-Pkw, ebenfalls finanziert, angeschafft.
Alle Werte sind Nettobeträge und wurden zur Vereinfachung stark gerundet.

Ich weiß nicht, wie dieser Vorgang buchhalterisch im Rahmen der EÜR zu bewerten ist.

Stellt die Leistung der Versicherung eine Betriebseinnahme dar, obwohl die Leistung ja eigentlich der finanzierenden Bank gebührt und auch an diese weitergeleitet wurde? Ist die Ablösung des Darlehens ggf. eine Betriebsausgabe?

Lässt sich die Situation so auflösen, dass man den Buchwert vor dem Unfall als Betriebsausgabe (=25.000 Euro) und die Versicherungsleistung plus den Erlös (=30.000 Euro) als Betriebseinnahme erfasst?

Mein erster Gedanke - nämlich die Vornahme einer AfaA in Höhe von 15000 Euro bei Berücksichtigung einer Betriebseinnahme in Höhe 30.000 Euro - führt zu einem Gewinn iHv 15.000 Euro aus dem Unfall und damit einer nicht unerheblichen steuerlichen Wirkung. Da ein solcher Gewinn tatsächlich nicht erzielt wurde, kann dieser Gedanke nicht richtig sein.

Hat jemand diesbezüglich Ideen?
Danke.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerliche Würdigung eines Unfalls eines Betriebs-Pkw

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

natürlich muss alles in die Einnahmen rein, was von der Versicherung erstattet wurde, dagegen steht die AfA und die Ausbuchung des Restwertes, auch der Verkaufserlös ist Betriebseinnahme.Das Darlehen wird auf 0,-- gestellt - ergebnisunwirksam - dafür zahlen Sie auch keine Zinsen mehr. Der neue PKW / neues Darlehen wird wieder neu eingebucht.

Lia
zailaiboke
Beiträge: 3
Registriert: 30. Jul 2013, 10:37

Re: Steuerliche Würdigung eines Unfalls eines Betriebs-Pkw

Beitrag von zailaiboke »

ergebnisunwirksam - dafür zahlen Sie auch keine Zinsen mehr. Der neue PKW / neues Darlehen wird wieder neu eingebucht.






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