Fahrtenbuch bei 2 Fahrzeugen und 2 Firmen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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olloollo
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Registriert: 13. Sep 2012, 21:08

Fahrtenbuch bei 2 Fahrzeugen und 2 Firmen

Beitrag von olloollo »

Hallo,

ich habe 2 verschiedene Gewerbe angemeldet.

1) Gewerbe Versicherungsmakler
2) freiberufliche Tätigkeit als Musiker

Es geht um Einkommensteuer für das Jahr 2008.
Da ich leider seit geraumer Zeit krank bin und Hartz IV beziehe, erhoffe ich mir hier eine helfende Antwort, da ich mir keinen realen Steuerberater erlauben kann.

Folgender Sachverhalt:

Firma 1 (Gewerbe Vers) hat kein Fahrzeug als Betriebsvermögen geführt. Es bestand allerdings ein privat finanzierter KFZ Ratenkredit. Mit diesem Fahrzeug wurden die überwiegenden Fahrten zu den Kundenterminen sowie zu Schulungen und Weiterbildungen unternommen (15.000km geschäftlich in 2008)

Firma 2 (freiberuflicher Musiker) hat ein Fahrzeug im Betriebsvermögen seit 2006. Renault Kangoo 1.2. Abschreibungen usw. erfolgen.

Es erfolgte bereits ein Steuerbescheid mit dem Ergebnis 0. Dieser wurde nun nach Aufforderung des Nachweises der Fahrkosten, die bisher aber noch nicht erfolgt sind von der Seite des FA korrigiert. Nun sollen plötzlich ca. 3.000 EUR Nachzahlung fällig sein, da kein Fahrtenbuch vorgelegt wurde, die Rechnungen (habe leider nur noch einen geringen Teil der ehemals vorhandenen Rechnungen) angeblich unleserlich sind, und somit nicht akzeptiert werden können.
Darüber hinaus hat das FA dann die 1% Regelung angewendet und somit entsteht diese für mich erhebliche Steuernachzahlung.

Fakt ist allerdings, dass ich mit dem privaten Fahrzeug 15.000 km gefahren bin, mit dem Fahrzeug was dem Betriebsvermögen Firma 2 zugeordent ist, insgesamt 10.000 km. Diese 10.000 km teilen sich allerdings auf in jeweils 5.000 km für Versicherungen und die anderen für Musikproben und Auftritte und was damit zu tun hat.

Frage:
Wie kann und muss ich das nun auseinander halten, so dass ich die Kosten der entstandenen 5.000 km fürs Versicherungsgewerbe eingearbeitet bekomme, und sie auch als Kosten anerkannt bekomme?
Habe mal gehört, es sollen auf der einen Seite Ausgaben, auf der anderen Seite Einnahmen sntstehen. Das würde aber doch bedeuten es gleicht sich aus und würde keinen Sinn machen, bzw. würde die tatsächlich entstandenen Kosten faktisch neutralisieren.
Da ich mich mit der 1% Regelung so gut wie gar nicht auskenne, würde ich auch gerne wissen wollen, ob und wie es insgesamt angewendet würde.
Ich werde Widerspruch einlegen und als Begründung ein bzw. zwei Fahrtenbücher beifügen, die sowohl für Fahrzeug A als auch Fahrzeug B Aufzeichnungen enthält.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Danke sehr im voraus.

Grüße
Robert
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