km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
Ich bin selbständig und werde mit meinem KFZ, welches sich in meinem Privateigentum befindet, geschäftlich mehr als 40.000km im aktuellen Geschäftsjahr zurücklegen. Nun habe ich erfahren, dass bei der Gewinnermittlung ab 40.000km nur noch die tatsächlichen Kosten berechnet werden dürfen, nicht die 0,30 EUR/km, was natürlich einen erheblichen Nachteil für mich bedeuten würde.
Ist das korrekt?
Vielen Dank und beste Grüße
ich hätte folgende Frage:
Ich bin selbständig und werde mit meinem KFZ, welches sich in meinem Privateigentum befindet, geschäftlich mehr als 40.000km im aktuellen Geschäftsjahr zurücklegen. Nun habe ich erfahren, dass bei der Gewinnermittlung ab 40.000km nur noch die tatsächlichen Kosten berechnet werden dürfen, nicht die 0,30 EUR/km, was natürlich einen erheblichen Nachteil für mich bedeuten würde.
Ist das korrekt?
Vielen Dank und beste Grüße
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Hallo,
es kommt hautpsächlich auf die betriebliche Nutzung drauf an.
Da Ihr Faurzeug im Privateigentum sich befindet, so müssen Sie die anteiligen tatsächlichen Kosten nicht ansetzen. Es wäre dann der Fall, wenn Sie Ihr Fahrzeug dem Betrieg zugeordnet hätten.
Es kann somit weiterhin die Reisekostenregelung in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 Prozent betrieblich, so sollte eine Überahme ins Betriebsvermögen erfolgen. Hier gibt es dann andere Regelungen insbesondere was die private Nutzung angeht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Steuerberater Ihre Vertrauen, um alle Vor-und Nachteile zu überprüfen!
Viele Grüße und Erfolg
Ihr steuerinfoblog
es kommt hautpsächlich auf die betriebliche Nutzung drauf an.
Da Ihr Faurzeug im Privateigentum sich befindet, so müssen Sie die anteiligen tatsächlichen Kosten nicht ansetzen. Es wäre dann der Fall, wenn Sie Ihr Fahrzeug dem Betrieg zugeordnet hätten.
Es kann somit weiterhin die Reisekostenregelung in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 Prozent betrieblich, so sollte eine Überahme ins Betriebsvermögen erfolgen. Hier gibt es dann andere Regelungen insbesondere was die private Nutzung angeht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Steuerberater Ihre Vertrauen, um alle Vor-und Nachteile zu überprüfen!
Viele Grüße und Erfolg
Ihr steuerinfoblog
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Also kann das FA nicht anordnen, den Aufwand - falls ich über 40.000km fahre - nach den tatsächlichen Kosten anstatt den 0,30 EUR/km abzurechnen?
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Hallo,
jetzt habe ich folgende Reisekostenregelung aus den Richtlinien gefunden:
Die Kilometersätze sind nicht anzusetzen, soweit sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (>BFH vom 25.10.1985 - BStBl 1986 II S. 200). Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn bei einer Jahresfahrleistung von mehr als 40.000 km die Kilometersätze die tatsächlichen Kilometerkosten offensichtlich übersteigen (>BFH vom 26.7.1991 - BStBl 1992 II S. 105).
Dieser Satz bedeutet, dass wenn Sie mehr als 40.000 km mit Ihrem Fahrzeug fahren, das Finanzamt überprüfen wird, ob die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Hier muss man dan mit einer Kürzung der Pauschale rechnen.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich so eine Prüfung noch nie erlebt habe. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt bei der Betriebsprüfung sowas eben mitprüft.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuerinfoblog.de
jetzt habe ich folgende Reisekostenregelung aus den Richtlinien gefunden:
Die Kilometersätze sind nicht anzusetzen, soweit sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (>BFH vom 25.10.1985 - BStBl 1986 II S. 200). Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn bei einer Jahresfahrleistung von mehr als 40.000 km die Kilometersätze die tatsächlichen Kilometerkosten offensichtlich übersteigen (>BFH vom 26.7.1991 - BStBl 1992 II S. 105).
Dieser Satz bedeutet, dass wenn Sie mehr als 40.000 km mit Ihrem Fahrzeug fahren, das Finanzamt überprüfen wird, ob die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Hier muss man dan mit einer Kürzung der Pauschale rechnen.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich so eine Prüfung noch nie erlebt habe. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt bei der Betriebsprüfung sowas eben mitprüft.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuerinfoblog.de
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Werden dann nur die km über 40.000 mit den tatsächlichen Kosten angerechnet oder alle gefahrenen km dieses Jahres? Denn dann wäre es ja sinnvoller, bei der Steuererklärung immer knapp unter den 40.000km zu bleiben.
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Vielleicht sollten Sie erstmal die vorranige und von steuerbloginfo schon aufgegriffene Frage der Höhe der betrieblichen Nutzung klären. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich, so ist das Fahrzeug zwingend (!) Betriebsvermögen. Dass Sie zu der betrieblichen Nutzung von 40 Tkm/jahr auch noch 41 Tkm/jahr privat fahren, also über 80.000 km jährliche Fahrleistung wäre nämlich schon sehr ungewöhnlich. Bei einer zu mehr als 50 % betrieblichen Nutzung können nicht mehr die 30 cent/km angesetzt werden sondern das Fahrzeug ist ins Anlagevermögen einzulegen, und abzuschreiben und alle anderen Kfz Kosten sind Betriebsaufwand. Die private Nutzungsentnahme ist dann zu versteuern.
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Da Ihr Faurzeug im Privateigentum Aion Gold sich befindet, so müssen Sie die anteiligen tatsächlichen Kosten nicht ansetzen. Es wäre dann der Fall, wenn Sie Ihr Fahrzeug dem Betrieg zugeordnet hätten.
Re: km-Beschränkung eines KFZ im Privateigentum
Ich muss ehrlich sagen, dass ich so eine Prüfung noch nie erlebt habe. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt bei der Betriebsprüfung sowas eben mitprüft.
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Diablo 3 Gold
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