Liebe Steuerexperten,
ich habe meinem Vater ein Auto (Baujahr 1998) abgekauft. Wir haben einen Kaufvertrag in 02/2011 über 4.000,- Euro geschlossen mit Zahlungstermin jetzt in 11/2011.
Meine Fragen sind:
1.:
Muss ich in meiner Gewinnermittlung (ich werde das Auto dem Betriebsvermögen zuordnen) die Anschaffungskosten auch noch auf 6 Jahre abschreiben oder darf ich aufgrund des Alters des Autos die 4.000,- Euro voll in 2011 ansetzen?
2.:
Sofern abgeschrieben werden muß, gilt als Erwerbsdatum das Datum des Kaufvertrages (02/2011) oder das der Zahlung (11/2011)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Anschaffung altes KFZ von Privat
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Anschaffung altes KFZ von Privat
1. wird der PKW über 50% betrieblich genutzt? wenn ja, zwingend Betriebsvermögen!
Nutzungsdauer nach geschätzter Restlaufzeit - geht auch 2 Jahre
2. Erwerbsdatum ist Beginn der AfA-Zeit!
ABER: Sie müssenauch einen Privatanteil ansetzen - entweder Fahrtenbuchmethode oder mtl. 1% von Neupreis des Wagens ( der Preis, den es 1998 als neuwagen gekostet hat!)
Uralt-PKW`s im BV sind immer schlecht - nicht für den Fiskus, sondern für Sie.
Lia
Nutzungsdauer nach geschätzter Restlaufzeit - geht auch 2 Jahre
2. Erwerbsdatum ist Beginn der AfA-Zeit!
ABER: Sie müssenauch einen Privatanteil ansetzen - entweder Fahrtenbuchmethode oder mtl. 1% von Neupreis des Wagens ( der Preis, den es 1998 als neuwagen gekostet hat!)
Uralt-PKW`s im BV sind immer schlecht - nicht für den Fiskus, sondern für Sie.
Lia