Seite 1 von 1

Externenprüfung für Gesellenbrief und die damit verbundenen Fragen (Einzelunternehmerin)

Verfasst: 11. Mär 2020, 17:05
von Fegsi0608
Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen. Bevor ich zu den steuerlichen Fragen komme, muss ich zum Verständnis ein wenig weiter ausholen.

Ich betreibe ein kleines Gewerbe in Kleinunternehmerregelung, seit 3,5 Jahren. Es ist ein handwerklicher Beruf, einen Teil davon darf ich als Spezialtätigkeit ausführen. Ich habe den Beruf nicht gelernt, habe daher die Ausnahmegenehmigung der HWK und die Eintragung in die Handwerksrolle.
Jetzt plane ich nächstes Jahr den Gesellenbrief per Externenprüfung nachzuholen. Dies würde für den Betrieb bedeuten, dass ich von Anfang bis Mitte des Jahres 2021 (die praktischen Prüfungen sind Juni oder Juli) keine Möglichkeit habe, Umsätze zu erzielen, denn ich muss in wenigen Monaten sehr viel autodidaktisch nachholen, Kurse und Seminare besuchen usw. Das wird ein "Full-time" Job. Sollte ich feststellen, dass die Zeit zur Vorbreitung nciht gereicht hat, habe ich die Möglichkeit auf die Winterprüfungstermine auszuweichen und hätte somit im schlimmsten Fall ein komplettes Jahr keinen Umsatz.
Eine vorher abgeschlossene Ausbildung habe ich nicht, die Ausnahmegenehmigung habe ich aber mit Prüfungen etc bei der HWK erworben. Der Gesellenbrief wäre tatsächlich mein erster richtiger Berufsabschluss.

Die Betriebsausgaben müssten aber weiterlaufen (Investitionskredit (ist nicht ablösbar, läuft noch 5 Jahre)),Kosten fürs Buchhaltungsprogramm, Versicherung fürs Lieferfahrzeug usw. Sicherlich lässt sich ein wenig was reduzieren, jedoch eben nicht alles.

Jetzt schwirrt mir natürlich der Kopf und jetzt kommt ihr ins Spiel:

-anfallende Kosten für Lernmaterial, Prüfung, Seminare/Vorbreitungskurse: ist es tatsächlich als Erstausbildung zu sehen aufgrund eines fehlendes Abschlusses bei mir oder sind es Fortbildungskosten für die Betriebsinhaberin? Der Gesellenbrief dient ja im Endeffekt der späteren Erweiterung des Gewerbes? Betriebskosten oder nicht? oder Werbungskosten?

-wenn ich keinen Umsatz erziele neben der ganzen "Ausbildung", ist es dann fehlende Gewinnermittlungsabsicht? Welche Folgen würden daraus resultieren?

-würde es irgendeinen Sinn machen, das Gewerbe ruhen zu lassen für diese Zeit?
-Dürfen in der "Ruhezeit" trotzdem die monatlichen Fixkosten als Betriebsausgabe gebucht werden?

-Option Gewerbe ganz abmelden- bleibe ich dann auf den Kosten für das Ganze dann sitzen und was passiert mit dem Lieferwagen und anderen Afa?

-Gibt es noch irgendetwas dringend zu beachten in solch einer Situation aus der steuerrechtlichen Sicht?

Ich habe das Gefühl, ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Vielleicht habt ihr eine bessere Option für mein Vorhaben?

Wie es danach mit dem Betrieb weiter gehen wird, weiß ich noch nicht. Ich habe viele Ideen und der Gesellenbrief soll mir helfen, alle Möglichkeiten zu haben, da ich im Moment sehr eingeschränkt bin.

Ich hoffe, ihr könnt mir da ein wenig Durchblick verschaffen.
Vielen Dank im Voraus für die Mühe.

Gruß,

Fegsi

Re: Externenprüfung für Gesellenbrief und die damit verbundenen Fragen (Einzelunternehmerin)

Verfasst: 12. Mär 2020, 14:41
von muemmel
Haben Sie vorher schon einen Beruf gelernt? Wenn nicht, ist das die Erstausbildung und die Kosten sind Sonderausgaben. Wenn denen kein zu versteuerndes Einkommen gegenübersteht, wirken sich diese Kosten steuerlich nicht aus. Sonderausgaben sind nämlich im Gegensatz zu Betriebsausgaben nicht vortragbar.
wenn ich keinen Umsatz erziele neben der ganzen "Ausbildung", ist es dann fehlende Gewinnermittlungsabsicht? Nein - es ist ja nachweisbar, warum es derzeit an Umsatz mangelt. Wenn nächstes Jahr wieder Gewinne gemacht werden, wäre selbst das Erwirtschaften eines Verlustes in diesem Jahr (durch die laufenden Ausgaben) kein Problem. Nur können Sonderausgaben für die Erstausbildung, siehe oben, kein Teil dieses Verlustes sein, weil es eben keine Betriebsausgaben sind.

Re: Externenprüfung für Gesellenbrief und die damit verbundenen Fragen (Einzelunternehmerin)

Verfasst: 12. Mär 2020, 19:54
von Fegsi0608
Nein, eine abgeschlossene Berufsausbildung habe ich nicht.
Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon mal ein wenig.