Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage im Zusammenhang mit der 10 Tages Regelung.
Ich mache EÜR für ein Einzelunternehmen.
Rechnung für die Versicherung eines Kfz.
Das Versicherungsjahr auf den sich die Rechnung bezieht ist 2020.
Die Rechnung wurde erstellt in 11.2019.
Auf der Rechnung steht: Ankündigung der Abbuchung unserer Forderung. Aktuelle Forderung von 400.- Euro (frühestens ab 01.01.2020).
Letzteres verunsichert mich bezüglich der Frage ob ich in 2019 buchen soll (Rechnungsstellung und wiederkehrens) oder in 2020 (tatsächlich am 02.01.20 abgebucht und so auch in der Rechnung angekündigt).
Vielleicht ist ja jemand so freundlich und klärt dazu auf.
Vielen Dank im Vorraus.
Freundliche Grüße
Olav
10 Tages Regel
Re: 10 Tages Regel
Die Rechnungsstellung ist bei EÜR immer unerheblich. Bei der 10-Tages-Regel geht es um die wirtschaftliche Zugehörigkeit (hier 2020) und die Zahlung (hier ebenfalls 2020). Ausgabe also in 2020. Wäre die Zahlung am 27.12.2019 geleistet worden, wäre die wirtschaftliche Zugehörigkeit immer noch 2020, die Zahlung aber innerhalb der 10 Tage geleistet, somit immer noch Ausgaba 2020.