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Rückwirkend privates Auto ins Betriebsvermögen mit 1% Methode

Verfasst: 1. Nov 2019, 10:04
von weisnichtwelchen
Hallo Zusammen

Seit Januar bin ich nebenbei Selbstständig.
Bisher habe ich mir keine Gedanken zum Firmenwagen gemacht.

Nun merke ich, dass ich viele Belege habe und es rechnet sich die 1% Methode.

Nun möchte mein Auto rückwirkend mit 1% versteuern und Rückwirkend die Belege absetzen.

Wie mache ich das am besten? Oder kann ich das im Dezember mit der Jahresabrechnung durchführen?

Danke

Re: Rückwirkend privates Auto ins Betriebsvermögen mit 1% Methode

Verfasst: 6. Nov 2019, 09:10
von taxpert
weisnichtwelchen hat geschrieben: Bisher habe ich mir keine Gedanken zum Firmenwagen gemacht.
Das ist immer schlecht!

Soweit der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, stellt er qua Definition notwendiges Betriebsvermögen (BV) dar! Alle Kosten sind dann in der EÜR zu erfassen, die Privatnutzung ist nach Fahrtenbuch oder 1%-Methode als Entnahme gewinnerhöhend zu erfassen. Die Nutzung im Rahmen einer anderen Einkunftsart (hier: nichtselbständige Tätigkeit) ist als zusätzliche Entnahme gewinnerhöhend zu erfassen!

Wird das Fahrzeug zwischen 10% und 50% zu betrieblichen Zwecken genutzt (siehe thread vom 25. September), besteht ein Wahlrecht den PKW al gewillkürtes BV zu behandeln. Dieses Wahlrecht kann jedoch nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft ausgeübt werden, denn es geht dabei eben nicht darum, dass der Unternehmer im nachhinein die steuerlich bessere Variante wählen können soll! Die Zuordnung zum BV hätte daher bereits im Januar schriftlich gegenüber dem FA erklärt werden müssen!

Soweit der PKW übrigens weniger als 50% genutzt wird und gewillkürtes BV darstellt, wird die private Nutzung übrigens nicht nach der 1%-Methode ermittelt!

taxpert