Hallo , ich habe folgende Fragen :
Kann ein Einnahme-Überschuß-Gewinnermittler eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach EStR 6.6 bilden , wenn das zerstörte Wirtschaftsgut im gleichen Jahr ersetzt wird ?
Kann für das neue Wirtschaftsgut auch ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden ?
Vielen Dank !
Rücklage für zerstörtes Anlagevermögen
Re: Rücklage für zerstörtes Anlagevermögen
Ja und ja - für beides gibt es in der Anlage EÜR sogar Eingabefelder.