Wie welche Nachweise erbringen? Was reicht dem FA?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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S.Werner
Beiträge: 3
Registriert: 16. Feb 2018, 21:40

Wie welche Nachweise erbringen? Was reicht dem FA?

Beitrag von S.Werner »

Hallo miteinander,

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, welches als Nebengewerbe geführt und wohl nicht über ein Kleingewerbe hinaus gehen wird. Da es sich um einen Auslieferservice mit meinem eigenen Fahrzeug handelt, würde ich gern wissen, wie ich dem Finanzamt die gefahrenen Kilometer, neben denen zur Arbeit, am besten nachweisen kann? Oder was in der EÜR als Nachweis zu den gefahrenen Kilometer ausreicht? Ich habe vor, handschriftlich Protokoll zu führen über Datum, gefahrene Kilometer (Nur in Summe) und meinen Einnahmen.
Ist das ausreichend für des Finanzamt?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wie welche Nachweise erbringen? Was reicht dem FA?

Beitrag von StephanM »

Bei einer Fahrzeugnutzung von 50% und mehr betrieblichen Nutzung ist das Fahrzeug zwingend Betriebsvermögen und für die Aufteilung zwischen privater und betrieblicher Nutzung ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich oder es wird die 1%-Methode angewendet. Bei einer Fahrzeugnutzung von weniger als 50% sind formlosere Aufzeichnungen ausreichend. ein handschriftliches Protokoll ist sicherlich schon mal ein guter Ansatz. Diese Urbelege sind aber mit den restlichen Buchführungsunterlagen entsprechend aufzubewahren. Man könnte hier auch ein Fahrtenbuchheft ins Fahrzeug legen. Die Aufzeichnungen müssen dabei nicht einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch entsprechen, aber entsprechen schon mal einer chronologischen Aufzeichnung.
S.Werner
Beiträge: 3
Registriert: 16. Feb 2018, 21:40

Re: Wie welche Nachweise erbringen? Was reicht dem FA?

Beitrag von S.Werner »

Vielen Dank für die Antwort.
Ich denke, dass die betriebliche Nutzung deutlich unter 50% sein wird.
Eine Frage noch: Muss die Anlage G zwingend zur Anlage EÜR ausgefüllt und zusammen eingereicht werden? Wie ich das sehe, ist in der Anlage G nur ein Wert einzutragen. Der der Einnahmen, oder? Stehen diese Angaben nicht auch in der EÜR?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wie welche Nachweise erbringen? Was reicht dem FA?

Beitrag von StephanM »

Die Anlage G gehört zur Einkommensteuererklärung, in der das Ergebnis der Bilanz oder Anlage EÜR eingetragen wird.
S.Werner
Beiträge: 3
Registriert: 16. Feb 2018, 21:40

Re: Wie welche Nachweise erbringen? Was reicht dem FA?

Beitrag von S.Werner »

Ok Danke.
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