Kleingewerbe B to B

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Tor-sten
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Kleingewerbe B to B

Beitrag von Tor-sten »

Guten Morgen...ich bin am Überlegen ein Kleingewerbe neben meinem Hauptberuf anzumelden.
Es soll ein Dienstleistungsunternehmen in der Glasreiniger Branche sein.
Da stellen sich zwei Fragen die ich nicht recherchiert bekomme.

1. Ich darf im ersten Jahr nicht mehr als 17.500.- Euro Umsatz erwirtschaften. Ab dem zweiten nicht mehr als 50.000.- wie ich das verstehe.
Das würde ja bedeuten, dass ich ab dem zweiten Jahr monatlich 4,166 € an Rechnungen raussenden darf. Ist das so? Es kommt mir recht hoch vor.

2. Da ich fast nur Gewerbekunden haben werde frage ich mich, wie die darauf reagieren wenn ich keine Umsatzsteuer ausstelle. Ist das für den Gewerbekunden ein
Nachteil wenn man Rechnungen ohne Umsatzsteuer erhält?

Ich hoffe auf Hilfe und verbleibe mit Sonntäglichen Grüßen
Torsten
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleingewerbe B to B

Beitrag von Severina »

Tor-sten hat geschrieben: 31. Mär 2019, 10:41 Guten Morgen...ich bin am Überlegen ein Kleingewerbe neben meinem Hauptberuf anzumelden.

Es gibt kein "Kleingewerbe". Was Sie meinen, ist ein "Kleinunternehmen" - das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (und NUR aus diesem!).


Es soll ein Dienstleistungsunternehmen in der Glasreiniger Branche sein.
Da stellen sich zwei Fragen die ich nicht recherchiert bekomme.

1. Ich darf im ersten Jahr nicht mehr als 17.500.- Euro Umsatz erwirtschaften. Ab dem zweiten nicht mehr als 50.000.- wie ich das verstehe.
Das würde ja bedeuten, dass ich ab dem zweiten Jahr monatlich 4,166 € an Rechnungen raussenden darf. Ist das so? Es kommt mir recht hoch vor.
]
Das liegt daran, dass das so falsch ist. Sie sind Kleinunternehmer, wenn sie im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz hatten und im laufenden Jahr VORAUSSICHTLICH nicht mehr als 50.000 € Umsatz haben WERDEN. Hätten Sie also im Dezember einen Vertrag abgeschlossen, der Ihnen mehr als 50.000 € Umsatz im Folgejahr sichert, dann wäre schon ab Januar Schluss mit dem Kleinunternehmertum.

Zum nächsten Jahresbeginn wird dasselbe wieder geprüft. Hatten Sie dann im Vorjahr 20.000 € Umsatz, dann sind Sie kein Kleinunternehmer mehr. Die zusätzlich Spanne zwischen 17.500 und 50.000 € haben Sie also höchstens ein Mal.


2. Da ich fast nur Gewerbekunden haben werde frage ich mich, wie die darauf reagieren wenn ich keine Umsatzsteuer ausstelle. Ist das für den Gewerbekunden ein
Nachteil wenn man Rechnungen ohne Umsatzsteuer erhält?

Denen ist das völlig wurscht. Als Kleinunternehmer rechnen Sie bspw. 20 € die Stunde ab - der Kunde bezahlt diese und hat sie als Betriebsausgaben.

Als Regelbesteuerer rechnen Sie 20 € die Stunde PLUS 2,38 € USt ab. Der Kunde zählt 22,38, bekommt 2,38 Vorsteuer vom FA erstattet und hat 20 € Betriebsausgaben. Einen Nachteil hätte der Kunde, wenn Sie 22,38 ohne Ust abrechnen würden - wenn der Marktpreis fürs Fenster putzen aber 20 € ist, bekommen Sie halt keine Aufträge. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer denken in Nettopreisen und verhandeln auch solche.



Ich hoffe auf Hilfe und verbleibe mit Sonntäglichen Grüßen
Torsten
Viel Erfolg!
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleingewerbe B to B

Beitrag von Severina »

By the way:
Als Kleinunternehmer bekommen Sie aus den von Ihnen zu zahlenden Ausgaben (Putzmittel, Leiter, wasweissich) keine Umsatzsteuer erstattet. Sie zahlen also für die Bequemlichkeit, keine Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen abgeben zu müssen, diesen Preis.

U.U. sind das bei dem geplanten Geschäft nur ein paar Euro und daher ist es ok, aber man sollte sich schon darüber im Klaren sein.
Tor-sten
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mär 2019, 10:27

Re: Kleingewerbe B to B

Beitrag von Tor-sten »

Danke für die Antwort Severina...
Das mit der Umsatzsteuer habe ich verstanden. Aber meine Betriebsausgaben kann ich doch trotzdem mit der Einahme/Ausgabe berrechnung gegenrechnen oder?

Beispiel: Reinigungsmittel 50.- inkl. 19%
Material 50.- ink. 19%
Leiter (einmalig) 320.-ink. 19%

2019 Ausgaben: 420.- inkl
2019 Einahme : 500.-

Zu versteuernder Gewinn 2019 80.-
So würde das in etwa Aussehen oder habe ich einen Denkfehler? Die Zahlen sind ein fiktives Beispiel.


Zurück zu den 17.500.- ... Ich darf also auch in den Folgejahren niemals mehr als 17.500.- Umsatz haben? Wozu wird das mit den 50.000 den überhaupt erwähnt?
Ich glaube da hackt bei mir noch etwas.

Gruß Torsten
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleingewerbe B to B

Beitrag von Severina »

Das mit der EÜR ist so in Ordnung. Wenn Sie irgendwann Gerätschaften mit mehr als 800 €Netto- Anschaffungskosten erwerben, müssen die über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Das mit den 50.000 € habe ich doch oben erklärt? Es gibt ja nun durchaus Geschäftsgründungen, die sofort hohe Umsätze erwirtschaften - denken Sie z.B.an einen Oldtimerhändler. Der Gesetzgeber möchte hier wohl vermeiden, dass hohe Umsätze, die von vornherein absehbar sind, der Kleinunternehmerregelung unterliegen.

Sie MÜSSEN natürlich nicht unter 17500 € Umsatz bleiben - nur wenn Sie mehr Umsatz machen, dann sind Sie kein Kleinunternehmer mehr, und müssen dann mit USt abrechnen. Halten Sie die Umsätze einfach im Auge, damit Sie einen notwendigen Wechsel nicht verpassen.
Tor-sten
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mär 2019, 10:27

Re: Kleingewerbe B to B

Beitrag von Tor-sten »

Moin Moin Danke für die Info`s hat mir sehr weitergeholfen...
Gruß und schöne Woche
Torsten
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