Hallo,
verstehe ich §2 EstG richtig dass die vertikale Verlustverrechnung vorgenommen wird bevor eventuelle Sonderausgaben einbezogen werden? Beispiel:
NIchtselbständig Einkommen 2000€, Selbständig Verlust -5000€ Sonderausgaben -2000 € => Festgestellter Verlustvortrag/rücktrag = -3000€ (und nicht etwa -5000€ oder gar -7000€)
Danke!
Vertikale Verlustverrechnung
Re: Vertikale Verlustverrechnung
verstehe ich §2 EstG richtig dass die vertikale Verlustverrechnung vorgenommen wird bevor eventuelle Sonderausgaben einbezogen werden?
Ja, die Sonderausgaben werden nie in die Verlustberechnung einbezogen. Sie erhöhen nie den Verlust und werden erst nach Verrechnung von Verlusten angesetzt.
Ja, die Sonderausgaben werden nie in die Verlustberechnung einbezogen. Sie erhöhen nie den Verlust und werden erst nach Verrechnung von Verlusten angesetzt.