Einkommensteuer als selbständiger Student

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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padyleee
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018, 11:58

Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von padyleee »

Bin Student und selbständig.

Einkommensteuererklärung ist bereits für ein vergangenes Jahr abgegeben (etwas zu spät). Die Rechnung ist für mich ziemlich hoch ausgefallen. Darum möchte ich gerne meine Ausgaben geltend machen. Das habe ich beim ersten Rutsch nicht gemacht. Habe lediglich meine Einnahmen angegeben.

Was kann man hier als Student machen bzw. geltend machen? Studiengebühren, Miete, Bafög, Sprit durchs Pendeln, Internetanschluss, Nebenkosten, Essen etc.

Hab gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Sie meinte zu mir, dass sie nicht immer Rechnungen wollen. Nur wenn ihnen etwas auffällt und sie es sehen möchte.
Rechnungen von Sprit beispielsweise hätte ich keine. Fahre jedoch 5 mal die Woche von Wohnung zur Uni und zurück.

Wie reiche ich so eine Nachmeldung dann ein? Aktuell bin ich noch in der Frist, eine Nachreichung ist daher kein Problem. Wie das funktioniert und was ich genau einreichen darf, weiß ich jedoch nicht.

Danke für eure Hilfe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von muemmel »

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php#p2
padyleee
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018, 11:58

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von padyleee »

Danke schon mal für den Link und deine Mühe.

Kann ich ein Notebook welches ich im Dezember 2016 gekauft habe, im Jahr 2017 geltend machen, wenn ich dies im Jahr 2016 nicht getan habe? Oder gilt Datum der Rechnung, und somit kann man das Notebook nur 2016 geltend machen?

Bei studies-online steht:
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sofern es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (Beispiel: Fernstudium)
Miete kann ich nicht geltend machen wie ich gerade gelesen habe. Aber wie sieht es dann aus, wenn ich meine Wohnung auch als Arbeitszimmer verwende? Ich bin selbständig und arbeite von Zuhause aus.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von StephanM »

Anschaffung Notebook
Bei Anschaffung über 1000 EUR Abschreibung über 3 Jahre
Im Jahr der Anschaffung anteilig je nach Anschaffungsmonat, also 2016 1/12, 2017 und 2018 12/12 und 2019 11/12.
Bei Anschaffung unter 1000 EUR vollständig in 2016 oder wahlweise auch Abschreibung über 3 Jahre.
Abschreibung muss für die Abschreibungsmethode für alle Abschreibungen der Ausgaben 2016 einheitlich angewendet werden und über den Abschreibungszeitraum für die Ausgaben 2016 beibehalten werden.
Also Notebook anteilig 2017 1/3 der Anschaffungskosten, 2018 auch und 2019 von den 1/3 nur 11/12, da in 2016 bereits 1/12 verbraucht

Arbeitszimmer:
Muss ein eigenständiger abgetrennter Raum in der Wohnung sein, der fast ausschließlich (>90%) für die Arbeit verwendet wird.
Eine Büro-Ecke im Wohnzimmer (z.B.) entspricht diesen Voraussetzungen nicht.
padyleee
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018, 11:58

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von padyleee »

Die Antworten kommen hier ja schneller und professioneller als man es sich wünschen kann :o

1) Könnt ihr mir noch kurz sagen wie ich die Abschreibungen nachträglich einreichen kann? Muss ich die Einkommensteurerklärung einfach noch mal gleich ausfüllen, nur mit den Korrekturen (Studienausgaben), oder gibt es da ein extra Formular?

1.1) Die Frist der Zahlung verlängert sich dann automatisch oder? Aktuell muss ich bis Mitte nächsten Monat die Steuer zahlen. Muss ich Einspruch erheben, auf eine Fristverlängerung bestehen und dann ein neues Formular ausfüllen oder funktioniert das alles automatisch mit der in 1) genannten Methode?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von muemmel »

Die Frist der Zahlung verlängert sich dann automatisch oder? Nein. Mit dem Einspruch muß auch die "Aussetzung der Vollziehung" beantragt werden - dann verlängert sich die Frist.
padyleee
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018, 11:58

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von padyleee »

Ok, also muss ich eine neue Einkommensteuererklärung einreichen? Oder kann ich die alte irgendwie "bearbeiten", sodass ich nicht die komplette Erklärung neu machen muss, sondern lediglich die dinge die noch nicht drin stehen nachreichen kann.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuer als selbständiger Student

Beitrag von muemmel »

Ok, also muss ich eine neue Einkommensteuererklärung einreichen? Nö. Sie reichen einen Einspruch ein. Darin brauchen Sie ja dann nur die Werbungskosten aufzählen, die Sie gern zusätzlich berücksichtigt haben möchten. Und der Satz mit der Aussetzung der Vollziehung muß drinstehen, wenn Sie nicht trotz Einspruch zahlen wollen.
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