Mietwagen für GmbH Geschäftsführer: 1% Regelung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
urla2000
Beiträge: 1
Registriert: 2. Jun 2018, 13:09

Mietwagen für GmbH Geschäftsführer: 1% Regelung

Beitrag von urla2000 »

Guten Tag zusammen,
mit folgender, fiktiver Situation möchte ich eine Diskussion anstoßen:

Nehmen wir an, der Geschäftsführer einer GmbH wäre privater Besitzer eines Oberklasse Fahrzeuges (gekauft, finanziert oder privat geleast). Weiter sei unterstellt, dass dieser Eigentümer sein Fahrzeug tageweise an die GmbH zur betrieblichen Nutzung vermietet. Betrieblicher Nutzer des vermieteten Fahrzeuges sei der Geschäftsführer persönlich. Er würde hiermit Kunden besuchen und ähnliche betriebliche Nutzungen vornehmen.

Ein Firmenfahrzeug wird dem Geschäftsführer, so sei angenommen, nicht zur Verfügung gestellt. Er verfügt ja über das Privatfahrzeug.

Zu diskutieren ist, ob in diesem Beispiel für die Nutzung des vermieteten Fahrzeugs die 1% Regelung zur Anwendung kommen könnte.

Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass die Regelung nicht zur Anwendung kommen könnte, weil das gemietete Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke gemietet würde (tageweise). Außerdem würde der Vermieter als Privatperson das Fahrzeug in die Firma fahren können (Zustellung) und auch wieder als Privatperson nach Hause fahren (Abholung). Insofern fände auch die Versteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Anwendung.
Ergänzend stellte sich hier die Frage, ob zur Untermauerung der Gegebenheiten tatsächlich ein Fahrtenbuch zu führen wäre oder darauf verzichtet werden kann?

Für die Tage außerhalb der Vermietung des Fahrzeuges an die GmbH ist ohnehin keine Versteuerung notwendig, da sich das Fahrzeug ja wie geschildert im Privatbesitz befände.

Gruß, urla2000

@Mod: wenn ein anderer Bereich sinnvoller erscheint, bitte verschieben
Antworten