Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Julian0o
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Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von Julian0o »

Hallo zusammen,

ich habe eine Einzelunternehmen im Bereich Fotodesign und bislang ab und zu Hochzeitsfotos gemacht. Letztes Jahr wurde mein Gewerbe auf Liebhaberei umgestellt da ich mehr Verluste zu verzeichnen hatte als Einnahmen.
Ich bin hauptberuflich Angestellt und betreibe das Unternehmen als Nebenberuf.

Jetzt habe ich dieses Jahr im IT Bereich einiges erwirtschaftet (10.000+€) und bislang Rechnungen über mein auf Liebhaberei eingestuftes Unternehmen geschrieben. Einige folgen noch so das ich auf ca. 15.000€ kommen werde. Ausgaben halten sich bislang in Grenzen (ca. 2.000€ + Fahrtkosten zu Kunden + Versicherungen)

Für mich gibt es nun ein paar Fragen die mir vielleicht beantwortet werden können.

1. Ist die Unternehmensform überhaupt richtig als IT Berater? Ich habe bei der Gewerbeanmeldung nichts im IT Bereich angegeben.
2. Macht es Sinn dies über das vorhandene Liebhaberei Einzelnunternehmen laufen zu lassen? Ich kann die Ausgaben soweit ich weis nicht mit den Einnahmen verrechnen oder?
3. Sollte ich mich vielleicht als Freiberufler anmelden?

Wie gehe ich nun am besten vor? Ich muss zugeben ich hätte mich vielleicht vorab erkundigen müssen. Aber Jetzt habe ich es bereits verschlafen und muss sehen was ich daraus machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Julian
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von StephanM »

Ob es freiberuflich ist kann man aufgrund Ihrer geringen Aussagen zur eigentlichen Tätigkeit und Ihrem Bildungsabschluss nicht beantworten. Daher gehe ich von einem Gewerbbetrieb aus.
Die Tätigkeit als Fotograf stellt eine eigenständige Tätigkeit neben dem IT-Berater dar. Es sind unabhänguig voneinander zwei getrennte Unternehmen für die getrennte Gewinnermittlungen erforderlich sind. Sofern sich bei der Tätigkeit Fotograf keine Änderung zu den Einkünften ergeben ist dieses weiterhin aufgrund der Liebhaberei steuerlich nicht ansetzbar. Die Einkünfte aus dem neuen Unternehmen sind allerding sehr wohl ansetzbar und erklärungspflichtig.
Julian0o
Beiträge: 5
Registriert: 23. Okt 2016, 12:57

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von Julian0o »

Vielen Dank für die Antwort. Ich müsste demnach noch zum Gewerbeamt und ein weiteres Einzelnunternehmen mit dem Schwerpunkt IT anmelden? Ist es problematisch das ich dafür bereits auf mein bestehendes Gewerbe Rechnungen geschrieben habe?

MfG
Julian
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von StephanM »

Sie haben nicht auf Ihr bestehendes Gewerbe Rechnungen geschrieben, sondern auf Sich persönlich. Sie sind Einzelunternehmer und schreiben auf Ihren Namen Rechnungen. Nur wenn Sie ein im Handelsregister eingetragene Firma haben, können Sie auf den Firmennamen Rechnungen schreiben.
Daher ist es nur eine Frage, welchem Gewerbe die Einkünfte zuzurechnen sind bei der Gewinnermittlung (EÜR).
Für das Gewerbeamt und Ihre Gemeinde ist das eh unproblematisch, da Sie erst bei einem Gewinn ab 24.500 EUR in den Bereich der Gewerbesteuer kommen.
Julian0o
Beiträge: 5
Registriert: 23. Okt 2016, 12:57

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von Julian0o »

Vielen Dank das hat mir sehr geholfen!
irinka
Beiträge: 18
Registriert: 4. Nov 2017, 19:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von irinka »

Julian0o hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort. Ich müsste demnach noch zum Gewerbeamt und ein weiteres Einzelnunternehmen mit dem Schwerpunkt IT anmelden? Ist es problematisch das ich dafür bereits auf mein bestehendes Gewerbe Rechnungen geschrieben habe?

MfG
Julian
*** Bei der IT-Beratung handelt es sich nicht um die gewerbliche Tätigkeit.
Somit braucht man diese Tätigkeit nicht beim GewAmt anzumelden.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von StephanM »

irinka hat geschrieben: *** Bei der IT-Beratung handelt es sich nicht um die gewerbliche Tätigkeit.
Somit braucht man diese Tätigkeit nicht beim GewAmt anzumelden.
Aus welchen Angaben von Julian nehmen Sie diese Einschätzung hervor, das es keine gewerbliche Tätigkeit ist?
Nur weil es Beratung heißt ist es nicht gleich eine freiberufliche/selbständige Tätigkeit nach §18 EStG
irinka
Beiträge: 18
Registriert: 4. Nov 2017, 19:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von irinka »

Gem. § 18 Abs. 3 EStG:
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von StephanM »

irinka hat geschrieben:Gem. § 18 Abs. 3 EStG:
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
Es wurde vom Fragesteller aber keine Aussage zu seinem Bildungsstand/Ausbildung gemacht, daher ist die Frage, ob es sich um gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt hier nicht eindeutig zu beantworten. Damit es sich hier um eine freiberufliche Tätigkeit handeln kann und Ihr obiger Passus anzuwenden ist, ist mindestens ein Abschluss auf Ingenieursebene erforderlich. Davon hat der Fragesteller aber nichts geschrieben.
irinka
Beiträge: 18
Registriert: 4. Nov 2017, 19:14

Re: Liebhaberei und jetzt sind Umsätze da

Beitrag von irinka »

StephanM hat geschrieben:
irinka hat geschrieben:Gem. § 18 Abs. 3 EStG:
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
Es wurde vom Fragesteller aber keine Aussage zu seinem Bildungsstand/Ausbildung gemacht, daher ist die Frage, ob es sich um gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt hier nicht eindeutig zu beantworten. Damit es sich hier um eine freiberufliche Tätigkeit handeln kann und Ihr obiger Passus anzuwenden ist, ist mindestens ein Abschluss auf Ingenieursebene erforderlich. Davon hat der Fragesteller aber nichts geschrieben.
*** Grundsätzlich haben Sie recht. IT-Berater ohne abgeschlossene Ausbildung? Hm....
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