Vorsteuerabzug trotz Duplikat

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Dedentor
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Registriert: 11. Mai 2017, 19:33

Vorsteuerabzug trotz Duplikat

Beitrag von Dedentor »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte sie um Hilfe für folgenden Fall:

Wir (das Unternehmen) haben Waren bezogen und per E-Mail eine Rechnung mit folgender Betitelung erhalten: "Vorauskasse-Rechnung, 1. Duplikat". Die E-Mail ist elektronisch signiert.
Das ist die einzige Rechnung, die wir erhalten haben bzw. ist die "Originalrechnung" nie aufgetaucht bzw. verschollen.

Der Betrag wurde überwiesen, da wir auf die Ware angewiesen waren. Nun besteht meine Buchhaltung auf die Originalrechnung, da sie diese sonst nicht verbuchen könnten und der Vorsteuerabzug nicht möglich wäre.

Das genaue Zitat lautet:
"Wir buchen grundsätzlich nur bei Vorlage einer Originalrechnung bzw. einer gültigen Zweitschrift und nicht auf Grundlage einer Kopie. Dies beruht auf der Tatsache des deutschen Steuerrechts."

Nun behaupte ich das Gegenteil, da es ein Duplikat und keine Kopie ist. Es sind alle notwendigen Angaben einer Rechnung enthalten.

Wer hat in diesem Falle Recht? Ich bitte sie um Gesetzesquerverweise, wo dies klar hervorgeht.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Hife!

Mit freundlichen Grüßen



Dedentor
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