Hallo!
Ich habe eine Frage zur EU-Steuer.
Registrierte Unternehmen mit einer EU-ID können bei grenzübergreifenden Warengeschäften innerhalb der EU mit Handelspartnern, die ebenso über eine EU-ID verfügen, die landeseigenen Steuern abrechnen. Der Handelspartner muss diese Waren dann im eigenen Land entsprechend versteuern, bzw. kann hierbei eben nichts als Vorsteuer geltend machen.
Nun meine Frage:
Sind entsprechende Unternehmen für Rechnungsstellungen zum Warenverkehr innerhalb der EU dazu verpflichtet, die landeseigene Steuer abzuziehen und dies auf der Rechnung entsprechend aufzuführen oder ist dies eine "Kann-Bestimmung"?
Ich hatte jetzt schon mehrfach den Fall z.B. mit Händlern in Österreich oder England, dass diese, auch auf Rückfrage und Übermittlung meiner EU-ID, es ablehnen, eine entsprechende Rechnung ohne landestypische Steuer auszustellen, da dies für diese Händler "zu teuer" wäre, da ihre Steuerberater dafür extra Kosten verlangen.
Kann mir dazu jemand etwas sagen?