Abweichung Kilometerstand bei elektronischen Fahrtenbüchern

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Boris
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Registriert: 11. Jan 2016, 13:50

Abweichung Kilometerstand bei elektronischen Fahrtenbüchern

Beitrag von Boris »

Hallo zusammen,

sollte dieser Beitrag von mir ins falsche (Unter-)Forum kategorisiert worden sein so bitte ich um Verschiebung.

Ich befasse mich derzeit intensiv mit elektronischen Fahrtenbüchern, da ich als Zusatzmodul zu meiner GPS Ortungsplattform ein solches entwickle. Mit den Anforderungen an ein korrekt geführtes Fahrtenbuch bin ich vertraut.

Ich möchte daher an dieser Stelle nachfragen, ob folgender Ansatz kritisch zu sehen ist, ggf. sogar unzulässig oder sogar "die Regel" ist.

Dies möchte ich mit einem kleinen Beispiel erläutern:

Angenommen Unternehmer U verwendet seinen PKW gewerblich sowie privat und verwendet ein elektronisches Fahrtenbuch mit Hilfe eines GPS Ortungsgerätes anstelle eines handschriftlich geführten Fahrtenbuchs.

U legt etwa 50 Fahrten / Woche zurück, privat wie gewerblich.
Die zurückgelegte Entfernung beträgt exemplarisch 100 Km gemäß Fahrzeugtacho pro Woche. Bedingt durch GPS Ungenauigkeiten und Tachotoleranz entsteht nach einer Woche (100 Km) eine Differenz von 4 Km, also 4%.

Der Nutzer kann jederzeit im Fahrtenbuch einen Abgleich seines Tachostandes mit den Fahrtenbuch Kilometerständen durchführen.

Wie sollte man diese Differenz im Fahrtenbuch, welches dem Steuerberater vorgelegt wird) steuerrechtlich korrekt ausweisen?

Genügt ein Hinweis auf dem "Deckblatt":

Gemessen GPS 100 Km
Tachostand 104 Km

Oder ist es ratsam, zulässig oder ggf. sogar unzulässig die Differenz auf die bestehenden Fahrtenbucheinträge umzurechnen?

Beispiel am Jahresende:

Fahrleistung 10.000 KM gemäß Tacho
Messwert GPS: 10.400 KM

Differenz 400 Km bei 2600 Fahrten

Entspricht 154 Meter / Fahrt im statistischen Mittel

Addition von 154 Metern zu jeder Fahrt

Oder ist diese Art des nachträglichen Addierens unzulässig?
Eine solche Korrektur würde selbstverständlich in der dem Fahrtenbuch beiliegenden Änderungshistorie kenntlich gemacht werden.

Danke für eine Einschätzung
Freundliche Grüße
Boris
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