Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
Hallo,
ich habe mich zum 01.09.15 als Handelsvertreter nach §84 HGB selbständig gemacht. Vom 01.01.15 bis 31.08.15 war ich in Luxemburg angestellt.
Ich habe bereits erfahren, dass das Gehalt von Luxemburg zur Findung des Progressionssatzes mit einbezogen wird.
Im Jahr 2015 habe ich einen Steuerfreibetrag von 8472,-€. Da ich ja nur meinen Gewinn versteuern muss stellt sich für mich jetzt die Frage, ob das Gehalt von Luxemburg auch als Einkommen für 2015 mit einbezogen wird oder ob ich nur für September bis Dezember 2015 in Deutschland Steuern zahlen muss.
Welcher dieser zwei Rechnungen trifft auf mich zu?
Luxemburger Gehalt+Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit-Steuerfreibetrag= zu versteuerndes Einkommen
oder
Gewinn aus selbständiger Arbeit-Steuerfreibetrag= zu versteuerndes Einkommen
Vielen Dank im Voraus.
ich habe mich zum 01.09.15 als Handelsvertreter nach §84 HGB selbständig gemacht. Vom 01.01.15 bis 31.08.15 war ich in Luxemburg angestellt.
Ich habe bereits erfahren, dass das Gehalt von Luxemburg zur Findung des Progressionssatzes mit einbezogen wird.
Im Jahr 2015 habe ich einen Steuerfreibetrag von 8472,-€. Da ich ja nur meinen Gewinn versteuern muss stellt sich für mich jetzt die Frage, ob das Gehalt von Luxemburg auch als Einkommen für 2015 mit einbezogen wird oder ob ich nur für September bis Dezember 2015 in Deutschland Steuern zahlen muss.
Welcher dieser zwei Rechnungen trifft auf mich zu?
Luxemburger Gehalt+Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit-Steuerfreibetrag= zu versteuerndes Einkommen
oder
Gewinn aus selbständiger Arbeit-Steuerfreibetrag= zu versteuerndes Einkommen
Vielen Dank im Voraus.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
weder noch:
Gewinn 2015 abz. Sonderausgaben usw.0 X. Dann wird das Gehalt aus L. gedanklich dazu gerechnet und der daraus resultierende Steuersatz wird errechnet = Y%
Steuer 2015: X x Y%
Lia
Gewinn 2015 abz. Sonderausgaben usw.0 X. Dann wird das Gehalt aus L. gedanklich dazu gerechnet und der daraus resultierende Steuersatz wird errechnet = Y%
Steuer 2015: X x Y%
Lia
Re: Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
Ok, also nochmal für mich zum verstehen.
Das luxemburger Gehalt wird nur zur Progressionsfindung hinzugezogen.
Also heißt das für mich dann folgendes:
Verdienst 2015-Betriebsausgaben= Gewinn (zu versteuerndes Einkommen)
Und das zu versteuernde Einkommen+Gehalt Lux= Steuersatz xy%.
Da ich ja noch einen Steuerfreibetrag von 8472,-€ heißt das doch für mich, dass jeder € der darüber liegt mit dem errechneten Steuersatz versteuern muss oder?
Das luxemburger Gehalt wird nur zur Progressionsfindung hinzugezogen.
Also heißt das für mich dann folgendes:
Verdienst 2015-Betriebsausgaben= Gewinn (zu versteuerndes Einkommen)
Und das zu versteuernde Einkommen+Gehalt Lux= Steuersatz xy%.
Da ich ja noch einen Steuerfreibetrag von 8472,-€ heißt das doch für mich, dass jeder € der darüber liegt mit dem errechneten Steuersatz versteuern muss oder?
Re: Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
Hi,
z.B.
wenn deine Einkünfte - Sonderausgaben 4.000 EUR betragen, dann ohne Progressionseinkünfte 0 EUR, da unter GFB
kommen jetzt 6.000 EUR Einkünfte Progression hinzu, also Summe 10.000 wird der Steuersatz, der bei 10.000 EUR anzuwenden ist auf die 4.000 EUR angesetzt.
Bei der Berechnung des Steuersatzes wird der GFB schon berücksichtigt.
MfG
z.B.
wenn deine Einkünfte - Sonderausgaben 4.000 EUR betragen, dann ohne Progressionseinkünfte 0 EUR, da unter GFB
kommen jetzt 6.000 EUR Einkünfte Progression hinzu, also Summe 10.000 wird der Steuersatz, der bei 10.000 EUR anzuwenden ist auf die 4.000 EUR angesetzt.
Bei der Berechnung des Steuersatzes wird der GFB schon berücksichtigt.
MfG
Re: Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
Aber versteuert wird ja dann nur alles was über den gfb geht
Re: Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
nein,
bei Berechnung des Steuersatzes wird der GFB berücksichtigt. Dieser Prozentsatz wird dann auf deine zu versteuerndes Einkommen angewendet, auch wenn es nur 4.000 Euro sind. Der Grundfreibetrag wurde ja schon bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.
Zum obigen Beispiel:
Bei 10.000 EUR zu versteuerndes Einkommen mit Progressionseinkünfte beträgt der Steuersatz ca. 2,6 %
Das wären auf die 4.000 EUR zu versteuerndes Einkommen ohne die Progressionseinkünfte 104 EUR Steuern.
Wären es keine Progressionseinkünfte, dann müsste man von 10.000 EUR 2,6% = 260 EUR Steuern bezahlen.
bei Berechnung des Steuersatzes wird der GFB berücksichtigt. Dieser Prozentsatz wird dann auf deine zu versteuerndes Einkommen angewendet, auch wenn es nur 4.000 Euro sind. Der Grundfreibetrag wurde ja schon bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.
Zum obigen Beispiel:
Bei 10.000 EUR zu versteuerndes Einkommen mit Progressionseinkünfte beträgt der Steuersatz ca. 2,6 %
Das wären auf die 4.000 EUR zu versteuerndes Einkommen ohne die Progressionseinkünfte 104 EUR Steuern.
Wären es keine Progressionseinkünfte, dann müsste man von 10.000 EUR 2,6% = 260 EUR Steuern bezahlen.
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Re: Wird das luxemburger Gehalt in die Einkommenssteuer mit einbezogen?
Okay,
Ich denke, ich weiß das.
Ich denke, ich weiß das.
Es ist wenig Zeit, die wir haben. Sondern viel Zeit, die wir nicht nutzen. www.hulle6.com