Versteuerung von Privatfahrten mit dem Poolfahrzeug

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Tom1877
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Registriert: 29. Mai 2015, 15:02

Versteuerung von Privatfahrten mit dem Poolfahrzeug

Beitrag von Tom1877 »

Hallo zusammen,

ich hoffe ich habe die Kategorie richtig gewählt hier. Ansonsten verschieben bitte.

Ich habe eine Frage zu der Versteuerung der Privatfahrten mit einem Poolfahrzeug welches der Firma gehört.

Folgende Situation liegt vor:
Beim Poolwagen ist die private Nutzung (schriftlich hinterlegt) verboten.
Mitarbeiter (folgend MA) soll auf Wunsch der Firma eine Fahrt zu einem Kunden durchführen:
Firmensitz und Standort des Poolfahrzeuges: Flensburg.
Standort des Kunden: Hamburg.
Wohnort des Mitarbeiters: Rendsburg

Ablauf:
MA fährt vom Wohnort (Rendsburg) nach Flensburg mit seinem Privatwagen, holt dort den Poolwagen und fährt nach Hamburg.
Von Hamburg direkt nach Flensburg und von dort aus nach Rendsburg (Wohnort).

gewünschter Ablauf: Ma übernimmt den Poolwagen am Vorabend. Nimmt ihn mit nach Hause und am nächsten Morgen fährt er direkt von Rendsburg (Wohnort) nach HH( Kunde)=. Dann von HH nach Flensburg und stellt dort den Poolwagen ab. Und fährt mit seinem Privatwagen nach Hause.

Das Problem liegt darin, dass der MA Zeit verliert, wenn er morgens erst nach Flensburg muss um dann nach HH zu können.

Was ist hier der Königsweg? Müssen diese Fahrten versteuert werden.

Gleicher Fall liegt vor, wenn ich ein SIXT-Fahrzeug buche und der MA den Wagen abends bei der SIXT-Station abholt, weil er morgens um 05:00Uhr los muss. Die SIXT Station hat um diese Zeit geschlossen. Beim Mietwagen liegt ja kein Fahrtenbuch vor.


Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus.

LG Tom
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