Fragen zur Mehrwertsteuer bei Event Bus Service

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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BorKey
Beiträge: 1
Registriert: 18. Apr 2015, 00:11

Fragen zur Mehrwertsteuer bei Event Bus Service

Beitrag von BorKey »

Hi,

ich brauch mal Hilfe. Es geht um einige Fragen zum Thema Steuern.
Ich setze gerade einen online Shop für ein Kumpel auf. Dieser hat sich seit einiger Zeit selbständig gemacht und vertreibt Bus Touren zu Events und Tagestouren in Europäische Städte. Dazu Bucht er bei örtlichen Busunternehmen Busse und zu den Events bietet er auch die Möglichkeit an, die Eventtickets mit zu erwerben. Des weitern handelt er im Sinne des Kleinunternehmers.

Meine Fragen sind:

1. Muss die Mehrwertsteuer auf der Rechnung Ausgewiesen sein und wie?
2. Muss man eine zusätzliche Mehrwertsteuer, vorausgesetzt der Jahresumsatz 17500 € überschritten wird und Kleinunternehmer wegfällt, berechnet werden. Auf das Ticket sowohl als auch auf dem Bus sind Mehrwertsteuer drauf ???
3. zählt beim Jahresumsatz die einnahmen vom Ticket und die Einnamen vom Bus mit oder werden diese abgezogen? Weil man sonst schnell über 17500 € kommt?

Mit freundlichen Grüßen
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fragen zur Mehrwertsteuer bei Event Bus Service

Beitrag von muemmel »

1. Keine Ahnung - aus Ihrer Schilderung ist ja nicht zu entnehmen, ob er Kleinunternehmer ist oder nicht. Frage 3 spricht eher dafür, daß er das nicht ist.
2. Na sicher.
3. oder werden diese abgezogen? Sorry, aber wenn man nicht mal weiß, was Umsatz ist, sollte man kein Gewerbe aufmachen. Aber ich antworte mal trotzdem: Umsatz ist alles, was an Kohle reinkommt.
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Fragen zur Mehrwertsteuer bei Event Bus Service

Beitrag von SteuerHeinz »

Das ist alles ein wenig tricky geschrieben...

zu 1. wenn er Kleinunternehmer ist, darf er keine Steuer auf seinen Ausgangsrechnungen ausweisen.
zu 2. wenn der Vorjahresumsatz mehr als 17.500€ oder der voraussichtliche Jahresumsatz im laufenden Jahr mehr als 50.000€ beträgt, muss auf den Rechnungen an die Reisenden auch die Umsatzsteuer ausgewiesen werden
zu 3. wie muemmel schon schrieb, zählt der Umsatz zuzüglich der Umsatzsteuer. Also alles was eingenommen wird.
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