Ich möchte einen Onlinehandel eröffnen und Waren aus China per Dropshipping in Deutschland anbieten.
Demnach befindet sich die Ware zu keinem Zeitpunkt in meinem Besitzt. Der Kunde wird direkt von China aus beliefert.
Ist es Richtig, dass umsatzsteuerrechtlich der Ort der Lieferung China ist und somit keine Umsatzsteuer mehr für den Kunden fällig ist?
Der Endkunde (sofern gewerblich) kann dann die Einfuhrumsatzsteuer steuerlich als Vorsteuer absetzen? Demnach macht es für den Endkunden keinen Unterschied, ob es sich hierbei um die Einfuhrumsatzsteuer handelt oder, ob er die Ware direkt aus Deutschland bezieht und Umsatzsteuer zahlt?
Gibt es eine Möglichkeit die Einfuhrumsatzsteuer beim Dropshipping aus Dritt Ländern als Vorsteuer abzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
leddropshipper
Einfurumsatzsteuer bei Dropshipping
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