Liebes Forum,
Wir planen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) und können leider nirgends im Internet Informationen dazu finden, ob man das anfänglich im Gesellschaftsvertrag angegebene Stammkapital in irgendeiner Form zu versteuern hat. Wenn ja würde ich mich sehr über nähere Infos freuen oder einen Tipp wo dies nachzulesen ist.
Danke schonmal im voraus
Besteuerung von UG Stammkapital
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- Registriert: 27. Mai 2014, 20:07
Re: Besteuerung von UG Stammkapital
Hallo,
nein, das eingezahlte Stammkapital ist nicht zu versteuern. Versteuert wird lediglich der Jahresüberschuss der sich für das Wirtschaftsjahr ergibt ( aus der Gewinn- und Verlustrechnung).
nein, das eingezahlte Stammkapital ist nicht zu versteuern. Versteuert wird lediglich der Jahresüberschuss der sich für das Wirtschaftsjahr ergibt ( aus der Gewinn- und Verlustrechnung).
Re: Besteuerung von UG Stammkapital
Das eingezahlte Stammkapital ist steuerlich erst relevant bei Verkauf oder Auflösung der UG.
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