Hallo Bolle,
ich versuche es dir mal zu erklären:
Variante 1:
Regelverschonung
- Verschonungsabschlag 85%
- Behaltenfrist 7Jahre (Vorher 15)
- Kontinuirliches Abschmelzen der ErbSt pro Jahr um 14,28%, d.h. bei Nichteinhalte Behaltensfrist keine volle Nachversteuerung
(neu)
- Lohnsumme: 7 Jahre 650%, keine Indexierung, bei Unterschreitung nur antelige Nachversteuerung
(neu)
- Nur, wenn Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50% des Betriebsvermögens beträgt
(neu)Verbeserte Regelungen für Ermittlung des Verwaltungsvermögens, insb. bei Betriebsverpachtung im Ganzen, Konzernen, Wohnungsunternehmen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
Variante 2:
Verschonungsoption (unwiderruflich)
- Verschonungsabschlag 100%
- Behaltenfrist 10Jahre
- Kontinuirliches Abschmelzen der ErbSt pro Jahr um 10%, d.h. bei Nichteinhalte Behaltensfrist keine volle Nachversteuerung
- Lohnsumme: 10 Jahre 1000%, keine Indexierung, bei Unterschreitung nur antelige Nachversteuerung
- Nur, wenn Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% des Betriebsvermögens beträgt
das war es dann