Hallo zusammen,
im Rahmen des neuen Erbschaftssteuergesetzes gibt es, wie ich gehört habe, zwei Varianten für Firmenerben. Für eine muss man sich entscheiden.Kann mir jemand beide etwas näher erklären?
Danke im Voraus
Bolle
Firmenerben
Re: Firmenerben
Hallo Bolle,
ich versuche es dir mal zu erklären:
Variante 1:
Regelverschonung
- Verschonungsabschlag 85%
- Behaltenfrist 7Jahre (Vorher 15)
- Kontinuirliches Abschmelzen der ErbSt pro Jahr um 14,28%, d.h. bei Nichteinhalte Behaltensfrist keine volle Nachversteuerung (neu)
- Lohnsumme: 7 Jahre 650%, keine Indexierung, bei Unterschreitung nur antelige Nachversteuerung(neu)
- Nur, wenn Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50% des Betriebsvermögens beträgt
(neu)Verbeserte Regelungen für Ermittlung des Verwaltungsvermögens, insb. bei Betriebsverpachtung im Ganzen, Konzernen, Wohnungsunternehmen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
Variante 2:
Verschonungsoption (unwiderruflich)
- Verschonungsabschlag 100%
- Behaltenfrist 10Jahre
- Kontinuirliches Abschmelzen der ErbSt pro Jahr um 10%, d.h. bei Nichteinhalte Behaltensfrist keine volle Nachversteuerung
- Lohnsumme: 10 Jahre 1000%, keine Indexierung, bei Unterschreitung nur antelige Nachversteuerung
- Nur, wenn Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% des Betriebsvermögens beträgt
das war es dann
ich versuche es dir mal zu erklären:
Variante 1:
Regelverschonung
- Verschonungsabschlag 85%
- Behaltenfrist 7Jahre (Vorher 15)
- Kontinuirliches Abschmelzen der ErbSt pro Jahr um 14,28%, d.h. bei Nichteinhalte Behaltensfrist keine volle Nachversteuerung (neu)
- Lohnsumme: 7 Jahre 650%, keine Indexierung, bei Unterschreitung nur antelige Nachversteuerung(neu)
- Nur, wenn Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50% des Betriebsvermögens beträgt
(neu)Verbeserte Regelungen für Ermittlung des Verwaltungsvermögens, insb. bei Betriebsverpachtung im Ganzen, Konzernen, Wohnungsunternehmen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
Variante 2:
Verschonungsoption (unwiderruflich)
- Verschonungsabschlag 100%
- Behaltenfrist 10Jahre
- Kontinuirliches Abschmelzen der ErbSt pro Jahr um 10%, d.h. bei Nichteinhalte Behaltensfrist keine volle Nachversteuerung
- Lohnsumme: 10 Jahre 1000%, keine Indexierung, bei Unterschreitung nur antelige Nachversteuerung
- Nur, wenn Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% des Betriebsvermögens beträgt
das war es dann