Überführung Einzelunternehmen in GBR

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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XuXa
Beiträge: 2
Registriert: 26. Sep 2019, 14:06

Überführung Einzelunternehmen in GBR

Beitrag von XuXa »

Guten Tag zusammen,

meine spanische Lebenspartnerin und ich betreiben seit ca. einem Jahr einen Youtube Kanal in spanischer Sprache. Mein Freundin macht das Vollzeit und bezieht keine staatliche Unterstützung, Ich selbst bin bei einem Konzern angestellt. Bis dato habe ich ca. 5000 € investiert und weitere Investitionen sind geplant. Seit ca. einem Monat ist der Kanal "erwacht" und wir beziehen erste Einkünfte aus Youtube Ads und Affiliate links :D Im letzten Monat haben wir einen Zuwachs an Abonnenten von über 1000%.

Jetzt möchte ich ein Einzelunternehmen auf meinen Namen anmelden, damit ich die Ausgaben mit meinem Angestellten-Einkommen verrechnen kann. Zudem ist meine Freundin noch über ihren Vater krankenversichert und hat in den nächsten Monaten einige Arztbesuche in Spanien vor sich. Beides sind Gründe, noch kein Unternehmen auf ihren Namen anzumelden.

Die nächsten 12 Monate setzen wir voll auf Wachstum und wollen sämtliche Einnahmen in den Kanal reinvestieren. Nach ca. 12 Monaten möchte ich aus dem Einzelunternehmen eine GBR mit meiner Partnerin gründen, bei der wir beide mit 50% beteiligt sein sollen.

Und nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie ist die steuerliche Betrachtung, wenn das von mir offiziell eingebrachte Einzelunternehmen zum Zeitpunkt der GBR-Gründung einen Wert von z.B. 50.000 € besitzt? Muss meine Partnerin dann einen ähnlich hohen Betrag ins Unternehmen einbringen, um 50% der Anteile zu rechtfertigen? Muss ich ansonsten vielleicht Schenkungssteuer oder ähnliches zahlen? Und wer setzt in dem Fall den Wert eines Youtube-Kanals fest?

Vorab herzlichen Dank für eine Einschätzung!

Viele Grüße
XuXa
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Überführung Einzelunternehmen in GBR

Beitrag von taxpert »

Fangen wir mal klein an!
XuXa hat geschrieben:Ich selbst bin bei einem Konzern angestellt.
XuXa hat geschrieben: Jetzt möchte ich ein Einzelunternehmen auf meinen Namen anmelden,
Na dann hoffe ich mal, dass Ihr ArbG eine entsprechende Nebentätigkeit auch genehmigt, sonst haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem!
XuXa hat geschrieben: damit ich die Ausgaben mit meinem Angestellten-Einkommen verrechnen kann.
Was natürlich nicht geht, denn ...
XuXa hat geschrieben:sämtliche Einnahmen
... damit wird zuerst verrechnet!
XuXa hat geschrieben: meine spanische Lebenspartnerin und ich betreiben seit ca. einem Jahr einen Youtube Kanal in spanischer Sprache.
XuXa hat geschrieben: Jetzt möchte ich ein Einzelunternehmen auf meinen Namen anmelden,
Womit wir wohl im §41 Abs.2 AO (Scheingeschäfte) wären!
XuXa hat geschrieben: Zudem ist meine Freundin noch über ihren Vater krankenversichert und hat in den nächsten Monaten einige Arztbesuche in Spanien vor sich. Beides sind Gründe, noch kein Unternehmen auf ihren Namen anzumelden.
Was dann natürlich den Straftatbestand des Sozialversicherungsbetruges erfüllt!

Für weitere Fragen wird man wohl um einen StB, den man bezahlen muss, nicht herum kommen!

taxpert
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XuXa
Beiträge: 2
Registriert: 26. Sep 2019, 14:06

Re: Überführung Einzelunternehmen in GBR

Beitrag von XuXa »

Hallo taxpert,

herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Mein Arbeitgeber hat mir die Tätigkeit schriftlich genehmigt.

Im ersten Jahr werden wir mit unserem Vorhaben aufgrund vieler Investitionen mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnen. Das negative Delta wollte ich dann ansetzen.

Bei den anderen beiden Punkten haben Sie mir sehr geholfen. Ich werde mich sowohl von einen Anwalt als auch von einem Steuerberater beraten lassen, um keine Fehler bzw. Vergehen zu begehen.

Beste Grüße

XuXa
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Überführung Einzelunternehmen in GBR

Beitrag von taxpert »

XuXa hat geschrieben: aufgrund vieler Investitionen mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnen
Investitionen wirken sich meistens nicht im Jahr der zahlung voll aus, sondern über die AfA über mehrere Jahre. Das Delta, das man steuerlich übrigens Einkünfte nennt, wird daher ggf. ruckzuck positiv!

taxpert
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