Immobilien Einlagen in Gewerbe

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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adel
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Immobilien Einlagen in Gewerbe

Beitrag von adel »

Ich habe eine Eigentumswohnung am 25.04.2012 gekauft, diese habe ich in meine Gewerbe zum 01.02.2014 eingelegt und am 01.12.2015 wieder aus dem Gewerbe ausgelegt.

Laut Aussage der Sachbearbeiterin des Finanzamtes, haben Einlagen in das Betriebsvermögen innerhalb von 3 Jahren nach Abschaffung der Wohnung mit den Anschaffungskosten zu erfolgen.

Vergleich §6 Abs. 5 EStG. Erst nach Ablauf von 3 Jahren sind diese mit dem Teilwert anzusetzen.

Die Sachbearbeiterin gab mir das Gefühl unsicher zu sein. Auf meine Frage ob sie sicher sei, bat sie mich nochmal einen Steuerberater nachzufragen.



Ist das richtig was die Sachbearbeiterin mitteilte?Ich war der Meinung als ich die Wohnung zum 01.02.2014 in der Gewerbe eingelegt habe, ist auch dieses Datum der Eingangspunkt und nicht das Kaufdatum.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Immobilien Einlagen in Gewerbe

Beitrag von Severina »

Sie hat Recht - die entsprechende Norm haben Sie selbst angegeben, die ist mMn auch klar formuliert.

Der Einlagewert entspricht den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung für den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage.

Sie haben auch Recht: Das Einlagedatum ist der 'Eingangspunkt', nicht das Kaufdatum. Die Regelung bezieht sich nicht auf den Einlagezeitpunkt, sondern auf den Einlagewert.
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