Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Diese sagt allgemeingültig aus, dass im Vergleich zum Umsatz nur der "Gewinn" besteuert wird.
Nun geht es um Folgendes:
wenn ich Gebraucht-Ware auf - bspw. auf eBay verkaufe - so wird in den meisten Fällen via PayPal bezahlt. Lassen sich daher die PayPal-Gebühren vom Umsatz abziehen? Schlussendlich wird das ja direkt rausgerechnet, sodass mir lediglich der Betrag abzüglich Gebühren verbucht wird.
Oder ist es tatsächlich so, dass lediglich Verkauf (Umsatz) - Einkauf (Ausgaben ausschließlich für Ware) die Grundlage bildet und andere Faktoren wie PP- oder eBay-Gebühren nicht berücksichtigt werden?
Ich freue mich auf eine Aufklärung und bedanke mich im Voraus.
Freundliche Grüße
Frage zur Anwendung der Differenzbesteuerung
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Re: Frage zur Anwendung der Differenzbesteuerung
Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier (§ 25a Abs. 3 UStG):
Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt...
Genau so ist es.Oder ist es tatsächlich so, dass lediglich Verkauf (Umsatz) - Einkauf (Ausgaben ausschließlich für Ware) die Grundlage bildet und andere Faktoren wie PP- oder eBay-Gebühren nicht berücksichtigt werden?
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Re: Frage zur Anwendung der Differenzbesteuerung
Guten Tag,
vielen Dank für die zügige, wie aufschlussreiche Rückmeldung.
Der Gesetzes-Text spricht ja für sich und ist nicht weiter interpretierbar, so wie es aussieht.
Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Abend.
Freundliche Grüße
vielen Dank für die zügige, wie aufschlussreiche Rückmeldung.
Der Gesetzes-Text spricht ja für sich und ist nicht weiter interpretierbar, so wie es aussieht.
Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Abend.
Freundliche Grüße