Lohnveredelung in Frankreich und Verkauf in Deutschland mit dt. USt-ID

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Ladsie101
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Registriert: 6. Aug 2019, 10:25

Lohnveredelung in Frankreich und Verkauf in Deutschland mit dt. USt-ID

Beitrag von Ladsie101 »

Sehr geehrte Community,

folgender Sachverhalt liegt bei mehreren Steuerberatern zur Klärung und ich erhalte keine klare Aussage:

Wir sind ein deutsches Unternehmen, der mit einem franz. Dienstleister zusammenarbeitet. Bei diesem franz. Dienstleister lagern palettenweise Waren von uns in seinem eigenen Lager. Falls ein deutscher B2B-Kunde eine Bestellung in unserem Shop aufgibt, fängt der franz. Dienstleister an, diese Waren auftragsbezogen zu veredeln, verpackt diese versandfertig und übergibt Sie DPD zur direkten Lieferung von Frankreich an unsere B2B-Kunden in Deutschland.

Wir würden gerne gegenüber unseren deutschen B2B-Kunden mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen, weil diese teilweise keine Umsatzsteuer haben. Würden wir mit franz. Ust-ID abrechnen, würden Kunden ohne Ust.ID die franz. Ust. zahlen müssen.

Aktuell wird über die Frage diskutiert, ob es sich in diesem Fall um eine innergemeinschaftliche Lieferung von FRA nach DE handelt, weil der Abnehmer der Ware ja vor der Veredelung und dem Versand bekannt ist und wir demnach ggü. unseren B2B-Kunden mit franz. Ust-ID abrechnen müssten.

Ein anderer Steuerexperte sagt, es handelt sich um ein innergemeinschaftliches Verbringen der Ware, wenn wir buchhalterisch zunächst die im Kundenauftrag veredelte Ware über eine Art "Pro-Forma" Rechnung / Meldung von unserer franz. Ust-ID auf unsere deutsche Ust-ID umlegen und dann entsprechend ggü. unseren deutschen B2B-Kunden mit der deutschen Ust-ID abrechnen. Der physiche Warenfluss bleibt der gleiche: Die Ware geht direkt von Frankreich zum deutschen B2B-Kunden. Der Gefahrenübergang der Ware laut unseren AGBs erfolgt dann erst mit Übergabe der Lieferung vor Ort an den Kunden. Das wäre unsere präferierte Methode. Die Frage ist, ob das steuerrechtlich zulässig ist.

Die meisten Urteile und Gesetzestexte, die wir vorgelegt bekommen (wie dieser "Pommes-Erlass") gehen immer davon aus, dass ein ausländisches Unternehmen Waren in Deutschland verkaufen will. Wir sind aber ein deutsches Unternehmen und verkaufen letztlich unsere Ware wieder in Deutschland.

Kann hierzu jmd. etwas sagen?

Herzliche Grüße
Sebastian
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