Solar Cloud / Eigenverbrauch / Umsatzsteuer / Photovoltaik
Verfasst: 11. Jul 2019, 11:37
Hallo zusammen,
ich habe seit diesem Jahr eine Photovoltaikanlage gekoppelt mit einem SolarCloud Vertrag der E.ON.
Für die Solar Cloud wird eine monatliche Pauschalgebühr bezahlt. Diese Cloud ist als virtueller Stromspeicher zu verstehen, d.h. Strom der zu Peakzeiten "überproduziert" wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt aus der Cloud abgezogen werden. Ist das Stromguthaben aufgebraucht, wird zusätzlicher Strom zu normalen Preisen vom Versorger bezogen. Ein etwaiges Guthaben wird am Jahresende verrechnet und von der E.ON dem Betreiber monetär gutgeschrieben. Die Gutschriften des Netzbetreibers (EEG Vergütung) werden über das Jahr der E.ON gutgeschrieben.
Hier nun meine Fragen:
Ist der Strom, welcher aus dem virtuellen Speicher abgezogen wird USt-pflichtig? Da die Cloud ja kostenpflichtig ist, wird ja der Strom sozusagen "zurückgekauft". Ist hier der Eigenverbrauch außer Kraft gesetzt? ..oder zählt auch der Cloud-Umsatz als Eigenverbrauch (obwohl dieser dann ja nicht kostenfrei geschieht)?
Sollte der Cloud-Umsatz als Eigenverbrauch zählen, kann dann die Cloudgebühr auf die kWh runtergerechnet werden, um den umsatzsteuerpflichtigen Strompreis zu ermitteln?
Vielen Dank für Eure Beiträge!
ich habe seit diesem Jahr eine Photovoltaikanlage gekoppelt mit einem SolarCloud Vertrag der E.ON.
Für die Solar Cloud wird eine monatliche Pauschalgebühr bezahlt. Diese Cloud ist als virtueller Stromspeicher zu verstehen, d.h. Strom der zu Peakzeiten "überproduziert" wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt aus der Cloud abgezogen werden. Ist das Stromguthaben aufgebraucht, wird zusätzlicher Strom zu normalen Preisen vom Versorger bezogen. Ein etwaiges Guthaben wird am Jahresende verrechnet und von der E.ON dem Betreiber monetär gutgeschrieben. Die Gutschriften des Netzbetreibers (EEG Vergütung) werden über das Jahr der E.ON gutgeschrieben.
Hier nun meine Fragen:
Ist der Strom, welcher aus dem virtuellen Speicher abgezogen wird USt-pflichtig? Da die Cloud ja kostenpflichtig ist, wird ja der Strom sozusagen "zurückgekauft". Ist hier der Eigenverbrauch außer Kraft gesetzt? ..oder zählt auch der Cloud-Umsatz als Eigenverbrauch (obwohl dieser dann ja nicht kostenfrei geschieht)?
Sollte der Cloud-Umsatz als Eigenverbrauch zählen, kann dann die Cloudgebühr auf die kWh runtergerechnet werden, um den umsatzsteuerpflichtigen Strompreis zu ermitteln?
Vielen Dank für Eure Beiträge!