Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson
Verfasst: 5. Jul 2019, 10:36
Hallo alle zusammen,
ich habe versucht mir folgende Fragen durch Recherche selbst zu beantworten, nur leider ohne Erfolg.
Deshalb wende ich mich nun an euch und bedanke mich schon mal im Vorfeld für eure Antworten und Tipps
Tut mir Leid, wenn ich das hier im falschen Themenbereich gepostet habe. Die Frage sind nicht eindeutig einem Bereich zuzuordnen.
Folgendes:
Ich bin seit April Vollzeitstudent, nebenher mit 10h pro Woche Werkstudent (Jahresverdienst Brutto ca. 13.100€ (Achtung: Von Januar bis März Vollzeit).
Ich habe nun nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet, was ich unter der Kleinunternehmerregelung führen werde.
Hier werde ich in der Vorlesungszeit ebenfalls maximal 10h pro Woche tätig sein, da ich sonst aus der studentischen KV rausfalle.
Nun mehrere Fragen:
1. Sehe ich es richtig, dass mein Werkstudentengehalt, und auch das Gehalt von Jan bis März, nichts mit dem Gewerbeumsatz von max. 17.500,00€ (w/ Kleinunternehmer) zu tun haben?
2. Ferner bekomme ich monatlich 100€ von meinen Eltern zur Studiumunterstützung und darüber hinaus noch das Kindergeld. Folglich sind diese ebenfalls irrelevant für den Gewerbeumsatz?
3. Habe das Gewerbe im Juni angemeldet: Sehe ich es richtig, dass mein max. Umsatz dann also nicht 17.500,00€, sondern nur 10208,33€ betragen darf? (7/12)
4. Ich warte noch auf meine Steuernummer. Soweit ich weiß darf ich schon gewerblich tätig werden, nur muss ich die Rechnungen erst dann schreiben, wenn ich die Steuernummer habe? Verfallen diese Ansprüche auf Zahlung der Rechnungen nicht?
5. Soweit ich weiß, ist als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto keine Pflicht? Benutze jedoch ein separates Privatkonto für mein Gewerbe, weil ich denke, dass das für die EÜR ziemlich sinnvoll sein dürfte.
6. Bin ich von den IHK und Genossenschaftsbeiträgen für die nächsten zwei Jahre automatisch befreit oder muss ich das beantragen?
Noch eine private Frage:
7. Meine Mutter benutzt regelmäßig als Bevollmächtigte eins meiner Konten und zahlt mir monatlich das Geld zurück, was sie verwendet hat. Wie wird das steuerlich betrachtet? Eine Einkunft ist das ja nicht.
Vielen vielen Dank für eure Zeit!!
VG
Gary
ich habe versucht mir folgende Fragen durch Recherche selbst zu beantworten, nur leider ohne Erfolg.
Deshalb wende ich mich nun an euch und bedanke mich schon mal im Vorfeld für eure Antworten und Tipps
Tut mir Leid, wenn ich das hier im falschen Themenbereich gepostet habe. Die Frage sind nicht eindeutig einem Bereich zuzuordnen.
Folgendes:
Ich bin seit April Vollzeitstudent, nebenher mit 10h pro Woche Werkstudent (Jahresverdienst Brutto ca. 13.100€ (Achtung: Von Januar bis März Vollzeit).
Ich habe nun nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet, was ich unter der Kleinunternehmerregelung führen werde.
Hier werde ich in der Vorlesungszeit ebenfalls maximal 10h pro Woche tätig sein, da ich sonst aus der studentischen KV rausfalle.
Nun mehrere Fragen:
1. Sehe ich es richtig, dass mein Werkstudentengehalt, und auch das Gehalt von Jan bis März, nichts mit dem Gewerbeumsatz von max. 17.500,00€ (w/ Kleinunternehmer) zu tun haben?
2. Ferner bekomme ich monatlich 100€ von meinen Eltern zur Studiumunterstützung und darüber hinaus noch das Kindergeld. Folglich sind diese ebenfalls irrelevant für den Gewerbeumsatz?
3. Habe das Gewerbe im Juni angemeldet: Sehe ich es richtig, dass mein max. Umsatz dann also nicht 17.500,00€, sondern nur 10208,33€ betragen darf? (7/12)
4. Ich warte noch auf meine Steuernummer. Soweit ich weiß darf ich schon gewerblich tätig werden, nur muss ich die Rechnungen erst dann schreiben, wenn ich die Steuernummer habe? Verfallen diese Ansprüche auf Zahlung der Rechnungen nicht?
5. Soweit ich weiß, ist als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto keine Pflicht? Benutze jedoch ein separates Privatkonto für mein Gewerbe, weil ich denke, dass das für die EÜR ziemlich sinnvoll sein dürfte.
6. Bin ich von den IHK und Genossenschaftsbeiträgen für die nächsten zwei Jahre automatisch befreit oder muss ich das beantragen?
Noch eine private Frage:
7. Meine Mutter benutzt regelmäßig als Bevollmächtigte eins meiner Konten und zahlt mir monatlich das Geld zurück, was sie verwendet hat. Wie wird das steuerlich betrachtet? Eine Einkunft ist das ja nicht.
Vielen vielen Dank für eure Zeit!!
VG
Gary