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umsatzsteuer

Verfasst: 4. Jul 2019, 17:31
von Spasssteuer
Ein Kleinunternehmer ist seit einigen Jahren tätig.
Letztens hat er sich entschieden sein Tätigkeitsbereich zu ändern und sich ins Handelsregister eintragen lassen. Sein Notar erledigt das gerade.

Nach der Eintragung will er beim Gewerbeamt die Änderungen anmelden.

Er hat für sein neues Geschäft in Juni 2019 schon einige Sachen mit Umsatzsteuer gekauft.

Ab der Eintragung wird er umsatzsteuerpflichtig.

Meine Frage: Wie sieht es mit der Umsatzsteuervoranmeldung und seinen bisherigen Einkäufen aus?

Für die Rückmeldung wäre ich dankbar.

Re: umsatzsteuer

Verfasst: 4. Jul 2019, 19:23
von schlauelia
wenn weiterhin Einzelunternhemer: USt ab 1.1.2019 - also Nachmeldung der Umsätze oder USt erst ab 2020.

Zum Notar wäre hier ein Stb vorher sinnvoll gewesen!