Umsatzsteuerkorrektur EU-Ausland (Frankreich)
Verfasst: 12. Jun 2019, 11:34
Hallo,
als Handwerksbetrieb haben wir Arbeiten in Frankreich ausgeführt.
In der Annahme, dass eine EU-SteuerID vorliegt, wurde eine Rechnung, der im Mai ausgeführten Arbeiten, ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Diese ist bereits beglichen.
Im Nachhinein hat es sich herausgestellt, dass es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson handelt, d.h. also die Rechnung hätte mit dem deutschen Umsatzsteuersatz erstellt werden müssen.
Wie muss ich buchhalterisch den Vorgang erfassen, um die Steuer nachzuberechnen ?
Korrigiere ich die Originalrechnung ?
Stelle ich eine neue Rechnung nur über die MwSt aus ?
Korrigiere ich das Original, so dass der Bruttobetrag dem bereits gezahlten Nettobetrag entspricht und erstelle eine zweite Rechnung über die noch fehlende Differenz ?
Wie hätten die Behörden es denn gern ..
Jemand eine Idee ?
als Handwerksbetrieb haben wir Arbeiten in Frankreich ausgeführt.
In der Annahme, dass eine EU-SteuerID vorliegt, wurde eine Rechnung, der im Mai ausgeführten Arbeiten, ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Diese ist bereits beglichen.
Im Nachhinein hat es sich herausgestellt, dass es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson handelt, d.h. also die Rechnung hätte mit dem deutschen Umsatzsteuersatz erstellt werden müssen.
Wie muss ich buchhalterisch den Vorgang erfassen, um die Steuer nachzuberechnen ?
Korrigiere ich die Originalrechnung ?
Stelle ich eine neue Rechnung nur über die MwSt aus ?
Korrigiere ich das Original, so dass der Bruttobetrag dem bereits gezahlten Nettobetrag entspricht und erstelle eine zweite Rechnung über die noch fehlende Differenz ?
Wie hätten die Behörden es denn gern ..
Jemand eine Idee ?