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Umsatzsteuer beim Ankauf und Verkauf von Sneaker oder Kleidung

Verfasst: 6. Jun 2019, 22:46
von Maurice Broghammer
Guten Abend liebe Community,
ich habe bezüglich der Umsatzsteuer eine Frage. Und zwar möchte ich ein Kleinunternehmen gründen. Bei diesem möchte ich im ersten Jahr §19 UStG in Anspruch nehmen. Jedoch stell ich mir die Frage wie es in den darauffolgenden Jahren sein wird. Denn wenn ich die magischen 17.500 Euro überschreiten sollte, bin ich ja Umsatzsteuer pflichtig. Nun habe ich die Frage an euch. Muss die Umsatzsteuer also die Mehrwertsteuer bei dem Produkt welches ich zum Weiterverkauf kaufe ausgewiesen sein damit ich diese mit der Mehrwertsteuer nach dem Verkauf von mir verrechnen kann? Falls ja stellt sich für mich ein Problem. Ich bin im Ankauf und Verkauf von limitierten Sneaker oder Kleidung tätig und da ich hier meist Produkte von Privat ankaufe stellt sich mir die Frage ob ich auf den 19% beim Verkauf komplett sitzen bleibe.

Ich freue mich über eure Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Maurice Broghammer

Re: Umsatzsteuer beim Ankauf und Verkauf von Sneaker oder Kleidung

Verfasst: 7. Jun 2019, 19:00
von muemmel
Denn wenn ich die magischen 17.500 Euro überschreiten sollte, bin ich ja Umsatzsteuer pflichtig. Nö. Wenn Sie Jahr 1 die 17.500 Euro nicht überschreiten und in Jahr 2 50.000 Euro nicht, sind Sie NICHT umsatzsteuerpflichtig.
Falls ja stellt sich für mich ein Problem. Ich bin im Ankauf und Verkauf von limitierten Sneaker oder Kleidung tätig und da ich hier meist Produkte von Privat ankaufe stellt sich mir die Frage ob ich auf den 19% beim Verkauf komplett sitzen bleibe. Grundsätzlich schon. Aber googeln Sie mal "Differenzbesteuerung" - damit läßt sich, wenn man mit gebrauchten Gütern handelt, die Umsatzsteuer ziemlich minimieren.