Umsatzsteuernachschau: Kein Gewerbe angemeldet
Verfasst: 11. Mai 2019, 19:10
Guten Abend.
Ich weiß leider nicht, wie ich eine aktuelle Entwicklung zu beurteilen habe.
Kurz zu meiner Person: Ich war schon immer und bin Angestellter in Vollzeit und sah mich bisher nicht als Gewerbetreibenden oder nennenswert in dieser Hinsicht tätig. Mein örtliches Finanzamt scheint das anders zu sehen.
Um direkt auf den Punkt zu kommen: Mein Finanzamt möchte im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau die vollständigen Kontoauszüge des Jahres 2017 von mir. Der Kontext ist jedoch, was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Denn das bedeutet ja anscheinend, dass mir das Finanzamt eine umsatzsteuerpflichtige(?) Gewerbetätigkeit unterstellt oder zumindest den Verdacht hegt.
Wie kam es dazu?
Ich war im letzten Quartal des besagten Jahres im Familienbetrieb spontan eingesprungen und übernahm, eigentlich nur temporär geplant, die Website-Pflege in künstlerischer Art (Content-Erstellung in Wort und Bild). Hierfür wollte sich meine Familie auch erkenntlich zeigen und ich stellte für drei "Dienste" Rechnungen über je 150 EUR aus. I
Diese Einnahmen tauchten auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 auf. Ich hatte diese Einnahmen in Höhe von Insgesamt 450 EUR bei der Erstellung der Einkommenssteuerklärung für 2017 nicht mehr auf dem "Schirm". Mir ist klar, dass dies keine Entschuldigung ist und jetzt vermutlich eine entsprechende Nachzahlung und Strafe fällig werden wird. In 2018 war es dann so, dass ich diese Tätigkeit fortführte und damit etwa Einnahmen von insgesamt 1.500 EUR erzielte und auch in der Einkommenssteuererklärung angab.
Meine Fragen
I. Ist die Annahme des Finanzamtes, dass ich durch die Erbringung der inhaltlichen "Website-Pflege" gewerbetreibend bin korrekt? Ich sehe dies - als blutiger Laie - im Kontext von EStG § 18 anders und deshalb kein angemeldetes Gewerbe erfordere. Wobei auf den besagten Rechnungen auch nur "Website-Pflege" angegeben ist.
II. Ist die Forderung nach Herausgabe aller Kontoauszüge für das Jahr 2017 - aus eurer persönlichen Sicht und selbstverständlich ohne jegliche Gewähr - gerechtfertigt?
III. Sollte ich einen (Fach-) Anwalt konsultieren?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Ich weiß leider nicht, wie ich eine aktuelle Entwicklung zu beurteilen habe.
Kurz zu meiner Person: Ich war schon immer und bin Angestellter in Vollzeit und sah mich bisher nicht als Gewerbetreibenden oder nennenswert in dieser Hinsicht tätig. Mein örtliches Finanzamt scheint das anders zu sehen.
Um direkt auf den Punkt zu kommen: Mein Finanzamt möchte im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau die vollständigen Kontoauszüge des Jahres 2017 von mir. Der Kontext ist jedoch, was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Denn das bedeutet ja anscheinend, dass mir das Finanzamt eine umsatzsteuerpflichtige(?) Gewerbetätigkeit unterstellt oder zumindest den Verdacht hegt.
Wie kam es dazu?
Ich war im letzten Quartal des besagten Jahres im Familienbetrieb spontan eingesprungen und übernahm, eigentlich nur temporär geplant, die Website-Pflege in künstlerischer Art (Content-Erstellung in Wort und Bild). Hierfür wollte sich meine Familie auch erkenntlich zeigen und ich stellte für drei "Dienste" Rechnungen über je 150 EUR aus. I
Diese Einnahmen tauchten auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 auf. Ich hatte diese Einnahmen in Höhe von Insgesamt 450 EUR bei der Erstellung der Einkommenssteuerklärung für 2017 nicht mehr auf dem "Schirm". Mir ist klar, dass dies keine Entschuldigung ist und jetzt vermutlich eine entsprechende Nachzahlung und Strafe fällig werden wird. In 2018 war es dann so, dass ich diese Tätigkeit fortführte und damit etwa Einnahmen von insgesamt 1.500 EUR erzielte und auch in der Einkommenssteuererklärung angab.
Meine Fragen
I. Ist die Annahme des Finanzamtes, dass ich durch die Erbringung der inhaltlichen "Website-Pflege" gewerbetreibend bin korrekt? Ich sehe dies - als blutiger Laie - im Kontext von EStG § 18 anders und deshalb kein angemeldetes Gewerbe erfordere. Wobei auf den besagten Rechnungen auch nur "Website-Pflege" angegeben ist.
II. Ist die Forderung nach Herausgabe aller Kontoauszüge für das Jahr 2017 - aus eurer persönlichen Sicht und selbstverständlich ohne jegliche Gewähr - gerechtfertigt?
III. Sollte ich einen (Fach-) Anwalt konsultieren?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.