Frage zur Umsatzsteuer Autoverkauf

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Anton88
Beiträge: 1
Registriert: 29. Mär 2019, 15:33

Frage zur Umsatzsteuer Autoverkauf

Beitrag von Anton88 »

Hallo zusammen hab folgende Frage :

Ich hab vor ca 2 Jahre ein Fahrzeug gekauft ca 70000 inc. Mehrwertsteuer .

Damals hab ich das Fahrzeug finanziert und die Vorsteuer ( Mehrwertsteuer ) was ich vom Finanzamt raus bekommen hab mit in die Anzahlung getan .

Jetzt steht der Verkauf von diesen Fahrzeug an
Folgende Situation :

Finanzierungsrestsumme vom Fahrzeug 50000 Euro .

Jetzt hab ich ein Käufer der mir 50000 Euro zahlt . Inc. Mehrwertsteuer .
Sprich ich Verkauf das Fahrzeug, stell den Käufer ganz normal eine Rechnung von mir .

Muss ich dann von den 50000 Euro die Mehrwertsteuer wieder an Finanzamt abführen oder nicht ?

Da ja bei der Bank noch eine restsumme von 50000 Euro offen ist .

Da ist es ja so das ich eigentlich nicht im Besitz dieses Fahrzeugs bin deswegen müsste normal die bmw doch die Steuer abführen oder ?


Vielen Dank im Voraus


Grüße
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Frage zur Umsatzsteuer Autoverkauf

Beitrag von Severina »

BESITZER des Fahrzeugs sind Sie ganz sicher, sonst könnten Sie nicht damit fahren.

Zivilrechtlicher EIGENTÜMER sind Sie vermutlich nicht, da das Fahrzeug an die finanzierende Bank wohl sicherheitsübereignet ist - aber Sie sind wirtschaftlicher Eigentümer, sonst hätten Sie das Fahrzeug nicht Ihrem Betriebsvermögen zuordnen können. Letzteres haben Sie aber gemacht, sonst hätten Sie die Vorsteuer aus dem Kaufpreis nicht geltend machen können.


Sie veräußern das Fahrzeug also jetzt aus dem Betriebsvermögen - was ein umsatzsteuerpflichtiger Geschäftsvorfall ist.

Wenn der Käufer eine Privatperson ist, dann wird er davon ausgehen, dass es sich bei den 50.000 € um den Gesamtkaufpreis handelt - Sie schulden also die darin enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von gut 7.980 €. Ist der Käufer ein Unternehmer, der das Fahrzeug für sein Unternehmen erwirbt, so kommt es darauf an, was Sie vereinbart haben- im Sachverhalt schildern Sie aber die 50.000 € als Bruttopreis, damit ist das Ergebnis dasselbe.

Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug bezahlt ist. Und der Hersteller hat nun wirklich gar nichts mehr damit zu tun - der hat die von Ihnen für das Neufahrzeug gezahlte Umsatzsteuer damals abgeführt, warum sollte er also, wenn SIE jetzt das Fahrzeug weiterveräußern, nochmal Umsatzsteuer zahlen müssen?.

Das ist doch auch eigentlich ganz logisch. Beim Kauf haben Sie die Umsatzsteuer geltend gemacht. Wenn es beim Weiterverkauf darauf ankäme, ob ein Wirtschaftsgut bereits abbezahlt ist - ja, dann würde doch kein Unternehmer jemals irgendetwas abbezahlen.

Das der Verkaufserlös nach Zahlung der Umsatzsteuer nicht ausreicht, um das Restdarlehen zu tilgen, liegt an den Finanzierungskonditionen, die Sie beim Kauf unterschrieben haben, dafür kann weder der Hersteller noch der Staat noch die anderen Steuerzahler was.
Antworten