Hallo,
mir sind als Gewerbetreibender im Rahmen eines Auftrags für ein Unternehmen Parkgebühren am Parkscheinautomaten entstanden (ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer). Die Gebühren werden durch das Unternehmen gegen Nachweis übernommen. Wie sind die Parkgebühren korrekterweise in Rechnung zu stellen? Werden diese wie jede andere Leistung als Nettobetrag in Rechnung gestellt und dann die Umsatzsteuer aufgeschlagen?
Oder müssen die Parkgebühren ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und dann als umsatzsteuerfreie Leistung behandelt werden?
Danke
Hanomax