Hallo,
ich habe als Einzelunternehmer ein Gewerbe zwecks Internet Marketing angemeldet.
Jetzt bin ich am Ausfüllen des Fragebogens für die steuerliche Erfassung.
Die Punkte 3.1 und 3.2 sind mir unklar:
3.1 Voraussichtliche Einkünfte:
- Sind hier bei nichtselbständiger Arbeit der Bruttolohn gemeint oder der Nettolohn oder ganz was anderes?
- Ist hier bei Gewerbebetrieb der Umsatz gemein oder der Gewinn?
- Bei Vermietung und Verpachtung: nur die Mietteinnahmen oder abzüglich Schuldzinsen
Was ist bei 3.2 mit Sonderausgaben bzw. Steuerabzugsbeträge gemeint?
Wie finde ich am besten gut passende Beträge zum Eintragen?
Dann hätte ich noch eine zweite Frage zu Punkt 8. Angaben zur Beteiligung einer Personengesellschaft:
Ich habe mit meinem Bruder aufgrund einer Solarangabe und einer gemeinsamen vermieteten Wohnung eine GbR.
Muss ich die hier angeben?
Vielen Dank und Viele Grüße,
Andreas
Fragebogen für die steuerlichen Erfassung - Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Re: Fragebogen für die steuerlichen Erfassung - Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Sind hier bei nichtselbständiger Arbeit der Bruttolohn gemeint oder der Nettolohn oder ganz was anderes? Der Bruttolohn natürlich - Steuern werden immer auf den Bruttolohn erhoben.
Ist hier bei Gewerbebetrieb der Umsatz gemein oder der Gewinn? Da es hier um die Einkommensteuer geht (steht drüber), ist natürlich der Gewinn gemeint.
Bei Vermietung und Verpachtung: nur die Mietteinnahmen oder abzüglich Schuldzinsen Siehe letzte Antwort - das, was für die Einkommensteuer relevant ist, also der zu erwartende Gewinn und nicht der Umsatz.
Was ist bei 3.2 mit Sonderausgaben bzw. Steuerabzugsbeträge gemeint? https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht) Ein Beispiel für einen Steuerabzugsbetrag wären z. B. die Freibeträge, die Behinderten zustehen. Oder anders gesagt - wenn Ihnen aktuell keine Freibeträge einfallen, dann haben Sie wohl keine.
Wie finde ich am besten gut passende Beträge zum Eintragen? Indem Sie nach bestem Wissen und Gewissen angeben, was da zu erwarten ist.
Ist hier bei Gewerbebetrieb der Umsatz gemein oder der Gewinn? Da es hier um die Einkommensteuer geht (steht drüber), ist natürlich der Gewinn gemeint.
Bei Vermietung und Verpachtung: nur die Mietteinnahmen oder abzüglich Schuldzinsen Siehe letzte Antwort - das, was für die Einkommensteuer relevant ist, also der zu erwartende Gewinn und nicht der Umsatz.
Was ist bei 3.2 mit Sonderausgaben bzw. Steuerabzugsbeträge gemeint? https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht) Ein Beispiel für einen Steuerabzugsbetrag wären z. B. die Freibeträge, die Behinderten zustehen. Oder anders gesagt - wenn Ihnen aktuell keine Freibeträge einfallen, dann haben Sie wohl keine.
Wie finde ich am besten gut passende Beträge zum Eintragen? Indem Sie nach bestem Wissen und Gewissen angeben, was da zu erwarten ist.
Re: Fragebogen für die steuerlichen Erfassung - Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Ja. Stellt auch kein Problem dar, das Finanzamt kennt die Beteiligung doch bestimmt sowieso schon.Andy80 hat geschrieben: ↑6. Feb 2019, 13:33
Wie finde ich am besten gut passende Beträge zum Eintragen?
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit trage ich auch oft - wenn es denn in etwa stimmt - 'wie bisher' ein, hat
bisher immer funktioniert.
Dann hätte ich noch eine zweite Frage zu Punkt 8. Angaben zur Beteiligung einer Personengesellschaft:
Ich habe mit meinem Bruder aufgrund einer Solarangabe und einer gemeinsamen vermieteten Wohnung eine GbR.
Muss ich die hier angeben?
Vielen Dank und Viele Grüße,
Andreas
Re: Fragebogen für die steuerlichen Erfassung - Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Hallo nochmals,
Vielen lieben Dank für die superschnellen Antworten!
Hat mir sehr geholfen!
Viele Grüße,
Andreas Humbert
Vielen lieben Dank für die superschnellen Antworten!
Hat mir sehr geholfen!
Viele Grüße,
Andreas Humbert
Re: Fragebogen für die steuerlichen Erfassung - Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Hallo,
nochmals eine Rückfrage zu den Steuerabzugsbeträgen:
Nach meiner Recherche zu Steuerabzugsbeträgen:
Viele Grüße,
Andreas
nochmals eine Rückfrage zu den Steuerabzugsbeträgen:
Kann es sein, dass da eine Verwechslung vorliegt?Ein Beispiel für einen Steuerabzugsbetrag wären z. B. die Freibeträge, die Behinderten zustehen. Oder anders gesagt - wenn Ihnen aktuell keine Freibeträge einfallen, dann haben Sie wohl keine
Nach meiner Recherche zu Steuerabzugsbeträgen:
Demnach müsste ich die Lohnsteuer angeben, die voraussichtlich vom Lohn einbehalten wird - oder?Steuerabzugsbeträge entstehen dann, wenn auf bestimmte Einkünfte Steuern direkt an der Quelle abgezogen und an das Finanzamt abgeführt werden. Zu diesen Steuern gehören im Wesentlichen die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer, die Zinsabschlagssteuer und die Bauabzugssteuer.
Viele Grüße,
Andreas
Re: Fragebogen für die steuerlichen Erfassung - Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Demnach müsste ich die Lohnsteuer angeben, die voraussichtlich vom Lohn einbehalten wird - oder? Nochmal recherchiert - ja, Sie liegen da wohl richtig. Siehe auch hier: https://www.freelancejunior.de/blog/post/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung