Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung geltend machen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MaxGu
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Registriert: 26. Jan 2019, 23:22

Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung geltend machen

Beitrag von MaxGu »

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2018 auf den Import meiner Ware Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen und war zu dem Zeitpunkt noch unter der Kleinunternehmerregelung eingetragen. Nun bin ich am 01.01.2019 zur allgemeinen Besteuerung übergegangen. Ist es möglich die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nun "rückwirkend" geltend zu machen? Die Ware verkaufe ich an Kunden auch noch 2019.
Ich habe bereits im Dezember die Umsatzsteuer mit auf meine ausgehenden Rechnungen geschrieben, da ich eigentlich schon den Übergang zur allgemeinen Besteuerung im Dezember haben wollte, den Antrag auch schon im November gestellt hatte, aber den Übergang erst zum neuen Jahresbeginn vom Finanzamt gestattet bekam.
Kann ich also nun die Einfuhrumsatzsteuer aus Dezember 2018 als Vorsteuer noch gelten machen?

Ist vielleicht alles ein wenig kompliziert geschrieben, aber ich wäre über jede Hilfe wirklich sehr dankbar!

Besten Dank,
Max
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung geltend machen

Beitrag von schlauelia »

die USt ist eine Jahressteuer, da kann man nicht mitten im Jahr wechseln!

Sie können aber rückwirkend für 2018 zur USt wechseln: müssen dann aber alle Einnahmen nachträglich versteuern! und die Buchhaltung auf "USt" einstellen und für die Ausgaben auch Vorsteuer ziehen und dadurch wäre auch die EinfuhrUSt in 2018 abzugsfähig bei der USt-Erklärung!

Ansonsten geht das nicht - und wenn Sie bei Kleinunternehmerregelung für 2018 bleiben, müssen Sie für die Re aus 12/18 mit USt-Ausweis diese Beträge als "unberechtigte USt -abführen - ohne Vorsteueranrechnung!

Da hätten Sie doch früher fragen oder sich Hilfe holen sollen.

Lia
MaxGu
Beiträge: 4
Registriert: 26. Jan 2019, 23:22

Re: Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung geltend machen

Beitrag von MaxGu »

schlauelia hat geschrieben: 27. Jan 2019, 11:34 die USt ist eine Jahressteuer, da kann man nicht mitten im Jahr wechseln!

Sie können aber rückwirkend für 2018 zur USt wechseln: müssen dann aber alle Einnahmen nachträglich versteuern! und die Buchhaltung auf "USt" einstellen und für die Ausgaben auch Vorsteuer ziehen und dadurch wäre auch die EinfuhrUSt in 2018 abzugsfähig bei der USt-Erklärung!

Ansonsten geht das nicht - und wenn Sie bei Kleinunternehmerregelung für 2018 bleiben, müssen Sie für die Re aus 12/18 mit USt-Ausweis diese Beträge als "unberechtigte USt -abführen - ohne Vorsteueranrechnung!

Da hätten Sie doch früher fragen oder sich Hilfe holen sollen.

Lia
Hallo Lia,
vielen Dank für deine äußerst verständliche Antwort! Weiß ich wirklich zu schätzen. Wegen dem nachträglich Versteuern, wie teile ich das dem Finanzamt mit? Einfache eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben oder ist das eine komplett andere Erklärung an sich?

Kennst du einen Steuerberater online oder in Kreis Frankfurt a.M., der sich mit meiner Thematik beschäftigt und den du empfehlen kannst?

Liebe Grüße und besten Dank,
Max
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung geltend machen

Beitrag von schlauelia »

Stb in Wohnnähe im Branchenverzeichnis suchen!

Ansonsten schriftliche Meldung ans FA: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2018 und SOFORT alle 4 Voranmeldungen einreichen und zahlen!

Daher mE erst Stb suchen!

Lia
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