Hallo zusammen und ein frohes Neues!
Ich benötige mal Hilfe bzgl. meines Nebengewerbes, zu dem Schreiben welches ich vom Finanzamt erhalten habe:
"Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 1.000 € betragen. Sie werden deshalb unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung) von der Verpflichtung zur Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Entrichtung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für Voranmeldungszeiträume ab 01.01.2018 befreit (§ 18 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuergesetz). Daher müssen Sie derzeit keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sondern nur noch jährlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung übermitteln.
Beträgt Ihre Umsatzsteuer für 2018 oder ein künftiges Kalenderjahr mehr als 1.000 €, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen und Ihre UmsatzsteuerVoranmeldungen ab dem folgenden Kalenderjahr vierteljährlich bzw. monatlich zu übermitteln (§ 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz)."
Reicht es jetzt aus, wenn ich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zusammen mit der Steuererklärung bis zum 31.05.2019 abgebe?
Gruß Lenny
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Re: Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Es reicht sogar, wenn Sie sie bis zum 31.07.2019 abgeben - die Abgabefrist wurde für Erklärungen ab 2018 verlängert
Sollten Sie Landwirt sein, haben Sie noch mehr Zeit.
Sollten Sie Landwirt sein, haben Sie noch mehr Zeit.
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Umsatzsteuer-Jahreserklärung
und sollten die Einnahmen 2019 doch deutlich höher sein, müssen Sie dies dem FA melden, wenn sich dadurch doch wieder eine andere VA-Pflicht ergeben sollte!
Lia
Lia
Re: Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Besten Dank!